Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab Dezember verpflichtend
Für alle Arbeitgeber ist der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) seit der Dezember-Abrechnung im Jahr 2013 verpflichtend. Der von der Finanzverwaltung eingeräumte Übergangszeitraum endete zum Jahreswechsel 2013/2014.
Die für die Lohnabrechnung zwingend notwendigen Daten erhalten Arbeitgeber zukünftig nur noch über die ELStAM-Datenbank. Hier werden auch alle Änderungen verarbeitet, gespeichert und zur Verfügung gestellt. Für den Zugriff benötigen die Arbeitgeber eine Authentifizierung (Zertifikat), die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers. Ist ein Zertifikat, zum Beispiel schon bereits für die Übermittlung der Umsatz- oder Lohnsteueranmeldungen, nicht vorhanden, muss dieses über das Elster-Online-Portal beantragt werden.
Im Grundsatz greifen die Lohnabrechnungsprogramme direkt auf die ELStAM-Datenbank zu. Arbeitgeber, die keine Software zur Lohnabrechnung verwenden, können die Daten über das kostenlose Programm der Finanzverwaltung Elster-Formular abrufen. Alle notwendigen Informationen für Arbeitgeber zum elektronischen Abruf - mit Leitfäden, FAQ, Informationsschreiben und Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen - sind im Elster-Portal unter der Rubrik Arbeitgeber/elektronische Lohnsteuerkarte zu finden. Den Link sowie weitere Informationen finden Sie rechts unter "Mehr zu diesem Thema".