IHK-Signaturkarte

Die deutsche Justiz forciert die elektronische Kommunikation. Seit 2018 können auch Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch übermitteln, müssen darauf aber dann ihre persönliche qualifizierte elektronische Signatur anbringen (§§130a ZPO, 55aVwGO, 65a SGG, 52aFGO, § 13 Abs. 2 S. 2 SVO). Wir erklären weitere Details.

Was benötigen Sachverständige zum elektronischen Signieren?

Die persönliche Signaturkarte

Sachverständige müssen sich persönlich identifizieren lassen, um ihre Sachverständigen-Signaturkarte zu beantragen.
Hierfür benötigen sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, der bei Antragstellung noch mindestens vier Wochen lang gültig ist. Die Sachverständigen-Signaturkarte gibt es in zwei Ausfertigungen. Als Einzelsignaturkarte oder als sogenannte “Stapelsignatur”, mit der im “Stapelverfahren” durch einen Signaturbefehl bs zu 100 Dokumente gezeichnet werden können. Bitte beachten Sie, dass die Stapel-Signaturkarte nicht von Nexus Personal unterstützt wird.
Für die Beantragung der Sachverständigen-Signaturkarten mit zweijähriger Gültigkeit gibt es zwei Möglichkeiten:
  • Sachverständige beantragen ihre Signaturkarte persönlich in der zuständigen IHK vor Ort. Für Sachverständige im Zuständigkeitsgebiet der IHK zu Schwerin bieten wir Ihnen diesen Service an. Preis für die Sachverständigen-Signaturkarte bei Antragstellung in der IHK:
    Einzelsignaturkarte: 169,00 Euro zzgl. MwSt.
    Stapelsignaturkarte: 249,00 Euro zzgl. MwSt.
  • Falls die zuständige IHK keinen Signaturservice anbietet, können Sachverständige die Signaturkarte auch per PostIdent-Verfahren beantragen. Preis für die Sachverständigen-Signaturkarte per Post-Ident-Antrag:
    Einzelsignaturkarte: 169,00 Euro zzgl. MwSt.
    Stapelsignaturkarte: 249,00 Eurozzgl. MwSt.
    D-Trust Portal - Antrags-Link Sie können hier D-Trust Zertifikatsprodukte bestellen und ihre D-Trust Zertifikatsprodukte sperren und reklamieren. Die Erstellung eines eigenen Nutzerkontos ist erforderlich.
In beiden Fällen muss die IHK per Vordruck bestätigen, dass Sie mit einem bestimmten Bestellungstenor als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt sind.
Ihre Signatur-Antragsdaten werden übermittelt an die D-TRUST GmbH, ein Tochterunternehmen der Bundesdruckerei GmbH. D-TRUST ist gesetzeskonformer Vertrauensdiensteanbieter. Dort wird Ihre Signaturkarte produziert und etwa drei Wochen nach Antragstellung an Sie versandt. Separat erhalten Sie eine PIN für Ihre Signaturkarte.
  • Momentan ist leider keine Folgekartenbestellung für die Signaturkarte für IHK-Sachverständige möglich. Bitte beantragen Sie daher eine neue Signaturkarte wahlweise über Ihre IHK vor Ort oder über das PostIdent-Verfahren.
  • Die Rechnungstellung für die Signaturkarte erfolgt durch die D-TRUST GmbH.

Kartenlesegerät

Für die Nutzung Ihrer IHK-Signaturkarte benötigen Sie ein Kartenlesegerät, das folgenden Anforderungen entspricht:
  • Kartenleser der Klasse 3
  • USB-Anschluss
  • Geeignet für kontaktbehaftete Signatur-Chipkarten
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, andere geeignete Kartenlese-Geräte über alternative Vertriebswege zu beziehen. Auf den Internetseiten von D-Trust ist der Erwerb von Lesegeräten auch möglich.

Anwendungssoftware

Wenn Sie Dateien signieren wollen, stehen Ihnen unterschiedliche Produkte zur Auswahl. Bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Anbietern.
D-Trust arbeitet eng zusammen mit der Firma secrypt, die die Produkte digiSeal office (geeignet für die Einzelsignaturkarte) und für Power-Signierer digitalSeal office pro 100 (geeignet für die Stapel-Signaturkarte) anbietet.
→ Dazu weitere Infos unter Zubehör D-Trust Card

Zur Überprüfung der elektronischen Signatur benötigen die Empfänger elektronisch signierter Gutachten eine kostenlose Verifikationssoftware.

Zugang zum Elektronischen Rechtsverkehr

Seit 2024 sind Sachverständige gehalten, ihre Kommunikation mit Gerichten über das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO) zu führen.
Da das eBO als sicherer Übertragungsweg mit identitätsbestätigtem Absender gilt, ist es grundsätzlich nicht mehr erforderlich, Dokumente zusätzlich mit der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) zu zeichnen.
Wir raten jedoch weiterhin zur Nutzung der Signaturkarte für IHK-Sachverständige auch im eBO: Verlassen Gutachten den sicheren eBO-Kosmos, indem sie beispielsweise an Absender außerhalb des eBOs weitergeleitet werden, so ist über die qeS weiterhin die Integrität und Authentizität gewährleistet.

Technische Voraussetzungen

Internetzugang, Microsoft-Betriebssystemumgebung ab Windows 7, Arbeitsspeicher: 2 GB (empfohlen 4 GB), USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers.

Kontakt für Weiteres

Einen Termin zur Signaturbeantragung vereinbaren Sie bitte mit Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK-Finder) oder
nutzen Sie das Online-Verfahren mit PostIdent-Identifizierung.

Allgemeine Fragen zur Signaturkarte beantwortet Ihnen die
DE-CODA GmbH
Tel.: 02224 9876-117
E-Mail: info@de-coda.de
Internetseite

Video-Tutorials zur Sachverständigen-Signatur

DE-CODA-Video zu Signierung und Versand elektronischer Gutachten

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DE-CODA Video zur Verifizierung signierter Gutachten

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Kontakt

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