Aktuelle und überarbeitete Sachgebiete
Regelmäßig berät und verabschiedet der Bundesarbeitskreis des DIHK-Sachverständigenwesens die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für Sachgebiete. Der Artikel stellt neue Sachgebiete und Änderungen an bestehenden Sachgebieten vor.
Neue Sachgebiete
Kürzlich wurden folgende Fachliche Bestellungsvoraussetzungen neu beschlossen:
- 2101 – Informationstechnologie (IT), Teilgebiet IT-Forensik
- 4412 – Prüfung von Lösungsmittelbilanzen
- 4930 – Forensische DNA-Spurenanalytik und Abstammungsbegutachtung
Überarbeitete Sachgebiete
Folgende Fachliche Bestellungsvoraussetzungen wurden im Jahr 2025 überarbeitet:
- 4850 – Kraftfahrzeugschäden und -bewertung
- 5600 – Industriell gefertigte Möbel und industriell gefertigte Polstermöbel
- 5660 – Einbauküchen (überarbeitet)
- 6470 – Edelsteine, Diamanten, Juwelen, Gold-, Silber- und Modeschmuck
- 0350 - Arbeitsschutz im Hoch- und Tiefbar
- 4150 - Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik (Raumlufttechnik), Sanitärtechnik
Veröffentlichungen
Die Sachgebiete werden sowohl von dem “Institut für Sachverständigenwesen” (IfS) veröffentlicht, als auch auf der Homepage des “Bundesweiten Sachverständigenverzeichnisses”. Das IfS informiert zusätzlich, an welcher IHK das jeweilig zugeordnete Fachgremium angegliedert ist.
Grundlage für die Bestellung
Die Sachgebiete dienen als fachliche Grundlage sowie Prüfungsmaßstab für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen gem. § 36 Gewerbeordnung. Bei festgestelltem Bedarf werden neue Bestellgebiete in Zusammenarbeit mit bestehenden Fachgremien und Experten erarbeitet. Bereits bestehende Sachgebiete werden regelmäßig angepasst. Auf diese Weise hat der Bundesarbeitskreis bereits über 250 Sachgebiete beschlossen.
Stand: 3. September 2025