Aktuelle und überarbeitete Sachgebiete

Regelmäßig berät und verabschiedet der Bundesarbeitskreis des DIHK-Sachverständigenwesens die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für Bestellgebiete (Sachgebiete).
Stand: 03. Februar 2025

Grundlage für die Bestellung

Die Sachgebiete dienen als fachliche Grundlage sowie Prüfungsmaßstab für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen gem. § 36 Gewerbeordnung. Bei festgestelltem Bedarf werden neue Bestellgebiete in Zusammenarbeit mit bestehenden Fachgremien und Experten erarbeitet. Bereits bestehende Sachgebiete werden regelmäßig angepasst. Auf diese Weise hat der Bundesarbeitskreis bereits über 250 Sachgebiete beschlossen.

Veröffentlichung über IfS

Die Sachgebiete werden von dem “Institut für Sachverständigenwesen” (IfS) veröffentlicht. Jedem Sachgebiet wird dabei eine Nummer zugeordnet. Auf der Homepage des IfS können die Sachgebiete über eine Stichwortsuche eingesehen werden. Zusätzlich informiert das IfS, an welcher IHK das jeweilig zugeordnete Fachgremium angegliedert ist.

Neue Sachgebiete

Zuletzt wurden folgende Fachliche Bestellungsvoraussetzungen neu beschlossen:
  • 2101 – Informationstechnologie (IT), Teilgebiet IT-Forensik (neu)
  • 4412 – Prüfung von Lösungsmittelbilanzen (neu)
  • 4930 – Forensische DNA-Spurenanalytik und Abstammungsbegutachtung (neu)

Überarbeitete Sachgebiete

Folgende Fachliche Bestellungsvoraussetzungen wurden überarbeitet:
  • 4850 – Kraftfahrzeugschäden und -bewertung (überarbeitet)
  • 5600 – Industriell gefertigte Möbel und industriell gefertigte Polstermöbel (überarbeitet)
  • 5660 – Einbauküchen (überarbeitet)
  • 6470 – Edelsteine, Diamanten, Juwelen, Gold-, Silber- und Modeschmuck (überarbeitet)