Warnung: Fake-E-Mail "regionale IHK"

Momentan sind wieder vermehrt betrügerische Phishing-Mails im Umlauf, die im Namen der „regionalen Industrie- und Handelskammern“ verschickt werden.
In der E-Mail wird behauptet, die IHK sei ab dem 20. September 2023 verpflichtet, eine Überprüfung im Handelsregister durchzuführen. Unternehmen, die ihre Daten nicht innerhalb von drei Arbeitstagen bestätigten, würden von der IHK aus dem Handelsregister gelöscht. Des Weiteren erfolge eine Meldung an das Finanzamt. Um die Daten unkompliziert zu aktualisieren, ist in der E-Mail ein Link hinterlegt, der angeblich zur zuständigen IHK führt.

Achtung

Achtung: Diese E-Mail stammt nicht von der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin (IHK) bzw. einer anderen IHK oder der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).
Es ist davon auszugehen, dass hinter dem Link Schadsoftware steckt, die zu ernsthaften Schäden führen kann. Wir empfehlen dringend, diese E-Mail zu ignorieren und keinesfalls auf den Link zu klicken!
Der E-Mail-Text im Wortlaut:  
„Sehr geehrter Kunde,
ab dem 20. September 2023 sind wir verpflichtet, eine Überprüfung im Handelsregister durchzuführen.
Dabei prüfen wir, ob die von Ihnen angegebenen Daten aktuell sind.
Wir tun dies, damit wir die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Handelsregisters jederzeit gewährleisten können.
Zurzeit ist uns aufgefallen, dass Ihr Unternehmen seit einiger Zeit keine Änderungen im Handelsregister vorgenommen hat.
Wir haben Verständnis dafür, dass Sie als Unternehmer manchmal viel zu tun haben und deshalb vielleicht übersehen, dass die Angaben zu Ihrem Unternehmen im Handelsregister immer korrekt sein sollten.
Sollten Sie eine neue Geschäfts- oder Korrespondenzadresse haben, können wir Sie um einen Miet-/Kaufvertrag bitten, um dies zu bestätigen.
Wenn wir dies für notwendig erachten, werden Sie darüber informiert.
Gehen Sie zu Meine IHK [Link entfernt]
Wenn Ihre Unternehmensdaten nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen überprüft und bestätigt werden, sind wir verpflichtet, Ihr Unternehmen aus dem Handelsregister zu löschen.
Das bedeutet, dass Sie keine Handelskammer und keine Umsatzsteuernummer mehr haben. Wir sind verpflichtet, dies dem Finanzamt zu melden.
Dies kann finanzielle Folgen für Sie als Unternehmer haben.
Bitte beachten Sie!
Wir werden niemals datenschutzrelevante Informationen im Handelsregister offenlegen.
Datenschutzrelevante Informationen sind nur für uns, die Steuerbehörden und Finanzinstitute sichtbar.
Wir tun dies, um Betrug, Missbrauch und Geldwäsche zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen,
Die regionalen Industrie- und Handelskammern“