Vorsicht vor gefälschten Rechnungen und Mahnungen im Zusammenhang mit der DGUV-Richtlinie!
Die IHK zu Schwerin warnt aktuell eindringlich vor gefälschten Rechnungen, die angeblich im Zusammenhang mit der Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften und der Vergabe eines entsprechenden DGUV-Zertifikats stehen.
Diese Rechnungen erwecken den Anschein, von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) oder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ausgestellt zu sein. Tatsächlich stammen sie jedoch von unbekannten Dritten, die in keinerlei Verbindung zu den genannten Institutionen stehen.
Ein besonderes Warnzeichen
Die in den Schreiben angegebene Telefonnummer hat eine Kölner Vorwahl und ist nicht erreichbar. Die Empfängerkonten für die geforderten Zahlungen befinden sich im Ausland, erkennbar an der spanischen IBAN (Beginn: ES...), geführt bei der CaixaBank.
Neue Betrugsmasche: Mahnungen und Drohungen
Inzwischen berichten betroffene Unternehmen, dass sie bei Nichtzahlung Mahnschreiben erhalten, in denen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und negative Einträge bei Wirtschaftsauskunfteien angedroht werden. Diese Mahnungen sind teilweise mit einem scheinbar amtlichen Schreiben eines angeblichen Obergerichtsvollziehers versehen – inklusive gefälschtem Dienstsiegel und -wappen.
Die IHK zu Schwerin stellt klar:
- Weder die BGN noch die DGUV sind Absender dieser Rechnungen.
- Es besteht keinerlei Zahlungsanspruch.
- Die Mahnungen und angedrohten Vollstreckungsmaßnahmen sind unbegründet und haben keinen rechtlichen Bestand.
Wir raten eindringlich:
- Überprüfen Sie Zahlungsaufforderungen sorgfältig.
- Überweisen Sie keinesfalls Geld auf ausländische Konten ohne eindeutige Prüfung.
- Nehmen Sie im Zweifel Kontakt zu Ihrer IHK oder direkt zur genannten Institution auf.
- Ignorieren Sie Drohungen dieser Art und lassen Sie sich rechtlich beraten.
Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeitenden über diese Betrugsmasche, um finanzielle Schäden zu vermeiden.