KI-Schulungen werden Pflicht: Was Unternehmen jetzt tun müssen

Seit Februar 2025 ist die neue EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) in Kraft. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die sogenannte „KI-Kompetenz“ ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen – doch was bedeutet das konkret? Wir geben erste Antworten.
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) nimmt rasant zu. Ob automatisierte Bewerbungsverfahren, KI-gestützte Produktionsprozesse oder intelligente Chatbots im Kundenservice – immer mehr Unternehmen setzen auf diese Technologie.
Mit dem Fortschritt wachsen auch die Pflichten: Seit dem 2. Februar 2025 müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, über das notwendige Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten verfügen.
Die EU-Verordnung schreibt vor, dass Unternehmen ihre Mitarbeitenden in KI-Kompetenz schulen müssen. Konkrete Vorgaben zur Gestaltung dieser Schulungen gibt es jedoch nicht. Jedes Unternehmen muss selbst entscheiden, wie es sicherstellt, dass die Beschäftigten KI-Systeme korrekt nutzen und deren Risiken einschätzen können.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die Schulungspflicht gilt für alle Arbeitgeber, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen – unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche. Entscheidend ist, ob Mitarbeitende in ihrem Arbeitsalltag mit KI in Berührung kommen.
Die Verordnung unterscheidet dabei zwischen zwei Gruppen:
  • Anbieter entwickeln eigene KI-Systeme und bringen sie auf den Markt.
  • Betreiber nutzen fremdentwickelte KI-Systeme für betriebliche Zwecke.
Unabhängig von der Rolle sind Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz zu ergreifen.

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Da die Verordnung keine standardisierten Schulungsmethoden vorschreibt, müssen Unternehmen eigene Konzepte entwickeln, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ein sinnvoller erster Schritt ist eine Bedarfsanalyse:
  • Welche KI-Systeme werden im Unternehmen genutzt?
  • Welche Risiken sind mit deren Einsatz verbunden?
  • Welche Mitarbeitenden arbeiten direkt mit diesen Systemen?
Basierend auf diesen Erkenntnissen können Unternehmen gezielte Schulungsmaßnahmen einführen. Eine Grundlagenschulung für alle Beschäftigten kann wichtiges Wissen über KI, ihre Funktionsweise sowie rechtliche und ethische Rahmenbedingungen vermitteln.
Zusätzlich kann es sinnvoll sein, interne KI-Richtlinien zu definieren, die klare Leitlinien für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen im Unternehmen vorgeben.

Dokumentation und Aufsicht

Zwar schreibt die Verordnung keine verpflichtende Dokumentation vor, dennoch sollten Unternehmen ihre Schulungsmaßnahmen nachvollziehbar festhalten. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Aufsichtsbehörde fungieren.
Erste Leitlinien für Unternehmen sollen bis August 2025 veröffentlicht werden. Bis dahin liegt es in der Verantwortung der Arbeitgeber, die neuen Anforderungen eigenständig umzusetzen.

Ein Verstoß gegen Artikel 4 der KI-VO führt nicht automatisch zu Bußgeldern oder Strafen. Allerdings könnten Unternehmen haftbar gemacht werden, wenn durch mangelnde Schulung Fehler oder Schäden entstehen.