IHK warnt vor Erhöhung der Gewerbesteuer: Schweriner Wirtschaft nicht weiter belasten!
Bei der heutigen (26.05.2025) Sondersitzung der Schweriner Stadtvertretung könnte der Hebesatz zur Gewerbesteuer auf 458 Prozentpunkte erhöht werden. Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin warnt eindringlich vor diesem Schritt und verweist auf die gravierenden Folgen für die lokale Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort Schwerin insgesamt.
Dazu erklärt Peter Todt, amtierender Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin:
„Mit einer weiteren Erhöhung des Hebesatzes zur Gewerbesteuer würde die Schweriner Politik ein fatales Zeichen an die ansässige Wirtschaft senden. Zum Ersten, dass Haushaltskonsolidierungen erneut auf dem Rücken der ansässigen Unternehmen ausgetragen werden, die selbst viel zu oft mit der Wirtschaftsflaute und erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen haben. Zum Zweiten wäre eine Erhöhung nur 168 Tage nach der jüngsten Ablehnung einer Gewerbesteuererhöhung durch die Schweriner Stadtvertretung ein fatales Zeichen dafür, dass sich die Wirtschaft auf Entscheidungen der Politik nicht verlassen kann.“
Schon jetzt liegt die Landeshauptstadt mit 450 Prozentpunkten an der oberen Spitze bei der Höhe der Gewerbesteuerhebesätze – und das sogar bundesweit. In den umliegenden Gemeinden liegt der Gewerbesteuerhebesatz teils deutlich unter 400 Prozentpunkten. Hinzu kommt, dass die Schweriner Stadtvertretung nach der Erhöhung der Übernachtungssteuer zum 1. Mai 2025 die Beherbergungsbetriebe kurz vor Beginn der Hochsaison erneut belastet.
„Wer seine ansässige Wirtschaft fördern will, der erhöht nicht die Gewerbesteuer. Der Stadt selbst schadet es am meisten, wenn die am stärksten belasteten kleinen und mittleren Unternehmen ins günstigere Umland abwandern oder Unternehmen Ansiedlungen verlagern. Wir appellieren an die Stadtvertretung, die schlechte konjunkturelle Lage sehr ernst zu nehmen und die Erhöhung abzulehnen“, so Todt abschließend.
Angesichts wirtschaftlicher Unsicherheiten, Inflation und gestiegener Betriebskosten sollte auf zusätzliche Belastungen verzichtet werden. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer würde insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig hart treffen.
Ausführliche Beispielrechnung:
Gegeben:
- Gewinn: 250.000 Euro
- Freibetrag (für Einzelunternehmen): 24.500 Euro
- Gewerbeertrag: 250.000 Euro - 24.500 Euro = 225.500 Euro
- Gesetzlich festgelegte Steuermesszahl: 3,5 %
Berechnung der Belastung:
- Steuermessbetrag: 225.500 Euro x 3,5 % = 7.892,50 Euro
- Gewerbesteuer: 7.892,50 Euro x 4,5 bzw. 4,58 (Hebesatz) = 35.516,25 Euro (Hebesatz 450 Prozentpunkte) bzw. 36.147,65 Euro (Hebesatz 458 Prozentpunkte)
- 4-fache des Steuermessbetrags anrechenbar bei Einkommensteuer (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG): 7.892,50 Euro x 4 = 31.570,00 Euro
Belastung bei Hebesatz von:
- 450 Prozentpunkten: 35.516,25 Euro - 31.570,00 Euro = 3.946,25 Euro
- 458 Prozentpunkten: 36.147,65 Euro - 31.570,00 Euro = 4.577,50 Euro
Durch die Hebesatzsteigerung würde sich die effektive Steuerlast für Einzelunternehmen (Gewinn: 250.000 Euro) jährlich um weitere 631,25 Euro erhöhen.