News zur US-Handelspolitik
Die von US-Präsident Donald Trump verfolgte Zollpolitik führt zu erheblichen wirtschaftlichen Unsicherheiten auf globaler Ebene. Wir halten Sie mit aktuellen Entwicklungen der US-Handelspolitik sowie zu zollrechtlichen Änderungen auf dem Laufenden.
- Update: US-Zusatzzölle von 10 Prozent in Kraft getreten (14.04.2025)
- EU setzt Gegenzölle auf US-Waren aus (10.04.2025)
- 25 Prozent Zoll auf Autos und Autoteile (26.03.2025)
- EU-Gegenmaßnahmen zu US-Stahl und Aluminiumzöllen (12.03.2025)
- US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte treten in Kraft (12.03.2025)
- USA droht mit neuen Zöllen auf EU-Importe (27.02.2025)
- EU-Kommission veröffentlicht Fragenkatalog zur Zollpolitik
Update: US-Zusatzzölle von 10 Prozent in Kraft getreten (14.04.2025)
Die USA setzen die länderspezifischen Zollsätze aus (ursprüngliche Ankündigung vom 2. April über die Einführung eines 20%igen Zusatzzolls auf EU-Waren). Für Einfuhren in die USA gelten somit einheitliche Zusatzzölle in Höhe von zehn Prozent.
- Neue Ausnahmen: Am 11. April wurden neue Ausnahmen von den Zusatzzöllen bekannt gegeben. Die Ausnahmen gelten rückwirkend ab Einführung der Zusatzzölle am 5. April 2025. Eine Erstattung bereits gezahlter Zölle ist möglich.
- In Kraft: Ab dem 5. April 2025 werden Einfuhren in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von zehn Prozent belastet.
- Ausgesetzt: Die länderspezifischen Zusatzzölle, die ab 9. April 2025 hätten gelten sollen, werden für 90 Tage ausgesetzt. Die Liste der betroffenen Länder und Zollsätze finden sich in Annex I. Für die EU ist ein Zollsatz in Höhe von 20 Prozent vorgesehen.
- Sondersituation: Für China gilt die Aussetzung der länderspezifischen Zusatzzölle nicht. Hier war zunächst ein Zusatzzoll in Höhe von 34 Prozent vorgesehen. Dieser erhöht sich auf 125 Prozent.
Betroffene Waren und Ausnahmen
Die Zusatzzölle betreffen grundsätzlich alle Waren. Sie werden zusätzlich zu bereits bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben.
Ausnahmen sind unter Sec. 3 b) der Durchführungsverordnung näher erläutert:
- Weitere Ausnahmen vom 11. April 2025 gelten für die gelisteten Waren. Sie gelten u.a. für Smartphones, Computer und elektronische Komponenten.
- Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) umfasst sind
- Waren aus Aluminium und Stahl, für die bereits Zusatzzölle gelten, die mit Proclamations 10895 sowie 10896 vom 10. Februar eingeführt wurden
- KFZ und KFZ-Teile, für die bereits Zusatzzölle angekündigt sind gemäß Proclamation 10908
- Weitere Waren, die in Annex II gelistet sind, darunter Kupfer, Arzneimittel, Halbleiter, Holzwaren sowie bestimmte kritische Mineralien
- Waren von Exportländern, die in Spalte 2 des US-Zolltarifs gelistet sind. Dazu zählt beispielsweise Russland.
Im US-Zolltarif sind alle Zollsätze hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass Änderungen und Zusatzzölle erst zeitversetzt im US-Zolltarif abgerufen werden können.
So ermitteln Sie Zusatzzölle für Ihre Waren
Zur Recherche von US-Zöllen können Sie die Datenbank Harmonized Tariff Schedule der U.S. International Trade Commission verwenden. Diese enthält sämtliche bestehenden Schutzzölle der USA. Sie haben die Möglichkeit, entweder die sechsstellige Zolltarifnummer Ihrer Ware einzugeben oder eine Stichwortsuche zu nutzen.
Eine weitere hilfreiche Quelle ist die Datenbank Access2Markets der EU-Kommission, die aktuelle Zollsätze aller Länder bereitstellt. Um relevante Informationen zu erhalten, geben Sie auf der Startseite die sechsstellige Warennummer ein und ergänzen das Ursprungsland (Deutschland) sowie das Bestimmungsland (Vereinigte Staaten).
Korrekte Codierung in der Zollanmeldung
Um die Ausnahmen in Anspruch nehmen zu können, sind bei der Zollanmeldung die korrekten Klassifizierungen gemäß Kapitel 99 des US-Zolltarifs zu nutzen. Alle Waren müssen entweder mit einer HTSUS-Klassifizierung angemeldet werden, für die Zusatzzölle gelten, oder mit einer HTSUS-Klassifizierung der jeweiligen Ausnahme. Die Guidance der US-Zollbehörden enthält Details zur Klassifizierung.
Berücksichtigung von US-Vormaterialien
Die Zusatzzölle sollen nur für den nicht-US-amerikanischen Anteil einer Ware gelten, sofern mindestens 20 Prozent des Warenwertes US-Ursprung haben. Ursprung bezieht sich auf die vollständige Herstellung bzw. letzte wesentliche Bearbeitung einer Ware. Weitere Details zur Dokumentation und Nachweispflichten enthält die Guidance CSMS # 64680374 der US-Zollbehörden.
Zeitpunkt der Einfuhr und Verladung ist entscheidend
Waren, die am bzw. nach dem 5. April 2025 um 00:01 Uhr EST (Eastern Standard Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von zehn Prozent. Ausgenommen hiervon sind Waren, die vor diesem Zeitpunkt verladen wurden und sich noch im Transit befinden, und deren Abfertigung zum freien Verkehr erst nach dem 5. April 2025 durchgeführt wird. Gemäß der aktuellen Guidance der US-Zollbehörden können Importeure diese Ausnahme für Ware, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Zusatzzölle im Transit befand, für Zollanmeldungen bis 27. Mai 2025 nutzen.
Auch hier sind die korrekten Klassifizierungen gemäß Kapitel 99 des US-Zolltarifs maßgeblich, um die Ausnahmen für Transitware in Anspruch nehmen zu können.
De-minimis-Regeln
Die "de-minimis-Behandlung" gemäß 19 U.S.C. 1321 bleibt vorerst bestehen, sodass Sendungen im Wert von 800 US-Dollar oder weniger weiterhin zollfrei eingeführt werden können. Sobald ein angemessenes Durchsetzungssystem vorhanden ist, um die Zolleinnahmen für diese Sendungen vollständig und zügig zu verarbeiten und einzuziehen, soll die de-minimis-Ausnahme jedoch auslaufen. Für Waren aus China gilt die de-minimis-Regelung ab 2. Mai 2025 nicht mehr.
Die U.S. Customs and Border Protection behandelt häufig gestellte Fragen in ihrem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) Frequently Asked Questions. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert.
EU setzt Gegenzölle auf US-Waren aus (10.04.2025)
Die Gegenzölle pausieren für 90 Tage. In dieser Zeit soll mit der Trump-Administration verhandelt werden.
25 Prozent Zoll auf Autos und Autoteile (26.03.2025)
Präsident Trump berief sich auf Abschnitt 232 des U.S. Code, um einen 25-prozentigen Zoll auf importierte Autos und Autoteile zu erheben. Ihm zufolge sei der Schutz der US-amerikanischen Automobilindustrie für die nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung und werde durch Importe gefährdet. Ab dem 3. April wird der 25-prozentige Zoll auf importierte Autos und spätestens am 3. Mai auf wichtige Autoteile erhoben, wobei Verfahren zur Ausweitung der Zölle auf zusätzliche Teile vorgesehen sind. Der 25-prozentige Zoll gilt zusätzlich zu bereits bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben, die für importierte Autos gelten. Importeure von Autos, die unter das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) fallen, können den US-amerikanischen Anteil ihrer Produkte zertifizieren und dann den 25-prozentige Zoll nur auf den Wert der nicht-US-amerikanischen Anteile zahlen. USMCA-konforme Autoteile bleiben zollfrei bis das US-Wirtschaftsministerium und die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) ein Verfahren zur Erhebung von Zöllen auf ihre nicht aus den USA stammenden Inhalte festlegen. Annex 1, in dem die betroffenen Artikel aufgeführt sind, wird im Federal Register veröffentlicht, ist jedoch derzeit noch nicht verfügbar.
- Meldung Quelle: RGIT, 28.03.2025
EU-Gegenmaßnahmen zu US-Stahl und Aluminiumzöllen (12.03.2025)
Am 12. März verhängten die USA Zölle von bis zu 25 Prozent auf Einfuhren von Stahl, Aluminium und bestimmten stahl- und aluminiumhaltigen Erzeugnissen aus der EU und anderen Ländern.
Als Reaktion darauf hat die EU-Kommission eine Reihe von Gegenmaßnahmen eingeleitet, um europäische Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher vor den Auswirkungen dieser laut Kommission ungerechtfertigten Handelsbeschränkungen zu schützen.
US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte treten in Kraft (12.03.2025)
Der Zusatzzoll von 25 Prozent gilt für alle betroffenen Produkte zusätzlich zu bestehenden Abgaben. Gleichzeitig werden bisherige Ausnahmeregelungen und Quotenvereinbarungen für bestimmte Länder aufgehoben.
Informationen zum 25-prozentigen Einfuhrzoll auf betroffene Produkte und Änderungen im US-Zolltarif (tabellarische Übersicht jeweils unten):
- Stahlerzeugnisse und -derivate: U.S. Customs and Border Protection (engl.), GTAI (dt.)
- Aluminiumerzeugnisse und -derivate: U.S. Customs and Border Protection (engl.), GTAI (dt.)
USA droht mit neuen Zöllen auf EU-Importe (27.02.2025)
US-Präsident Donald Trump hat angekündigt, auf Importe aus der Europäischen Union (EU) Zölle zu erheben. Geplant sind Zölle von 25 Prozent auf Autoimporte aus der EU sowie zusätzliche Abgaben auf andere Schlüsselindustrien, darunter bestimmte Chemikalien. Trump begründet diese Schritte mit dem Schutz der nationalen Sicherheit und der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für die US-Industrie. Zudem erwägt seine Regierung Sonderzölle auf Subventionen der EU für erneuerbare Energien, die aus Sicht der USA den Wettbewerb verzerren.
Reaktionen der EU
Die Europäische Union sieht die angedrohten Zölle als Verstoß gegen internationale Handelsregeln und warnt vor negativen Folgen für beide Seiten. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte, dass Brüssel mit Gegenmaßnahmen reagieren werde, falls die USA die Strafzölle tatsächlich umsetzen. Besonders betroffen wäre die europäische Automobilindustrie, die jährlich Fahrzeuge im Wert von mehreren Milliarden Euro in die USA exportiert.
Mögliche Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft
Für Deutschland, dessen Wirtschaft stark vom Export abhängt, könnten die Maßnahmen besonders schwerwiegende Folgen haben. Die USA sind der größte Einzelmarkt für deutsche Autohersteller, und zusätzliche Zölle würden nicht nur den Absatz drosseln, sondern auch Investitionen in den USA verteuern. Analysten warnen zudem vor einer möglichen Abkühlung des transatlantischen Handels, was sich auf Lieferketten und die gesamte europäische Wirtschaft auswirken könnte.
EU-Kommission veröffentlicht Fragenkatalog zur Zollpolitik
Die EU-Kommission kritisiert die von Präsident Trump vorgeschlagene „gegenseitige“ Handelspolitik. Sie setzt sich weiterhin für ein stabiles und transparentes globales Handelssystem ein, das allen Partnern Vorteile bringt. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission einen Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQs) zur US-Zollpolitik veröffentlicht. Darin werden unter anderem Themen wie das aktuelle Handels- und Investitionsvolumen zwischen der EU und den USA, der Handelsüberschuss, die Mehrwertsteuer sowie die durchschnittlichen Zollsätze beider Seiten erläutert.