News zur US-Handelspolitik

Die von US-Präsident Donald Trump verfolgte Zollpolitik führt zu erheblichen wirtschaftlichen Unsicherheiten auf globaler Ebene. Wir halten Sie mit aktuellen Entwicklungen der US-Handelspolitik sowie zu zollrechtlichen Änderungen auf dem Laufenden.

Update: Zollrechtliche Ausnahmeregelungen bis zum 1. August 2025 verlängert (08.07.2025)

US-Präsident Donald Trump hat die ursprünglich für den 9. Juli 2025 angekündigten zusätzlichen Zölle auf bestimmte EU-Importe erneut verschoben. Er unterschrieb ein sprechendes Dekret mit einer neuen Frist am 1. August 2025.
Damit bleiben die bestehenden Ausnahmeregelungen zunächst bestehen. Viele Details zur künftigen Handelspolitik zwischen der EU und den USA sind jedoch weiterhin ungeklärt. Während die USA auf bilaterale Verhandlungen setzen, verfolgt die Europäische Union das Ziel einer Grundsatzvereinbarung, um verlässliche Rahmenbedingungen für Exporteure zu schaffen. Verhandlungen hierzu laufen.

Webinar “USA: Welche Zollsätze gelten – und was bringt das Handelsabkommen?”

Vorsichtiges Aufatmen: Die zollrechtlichen Ausnahmeregelungen für bestimmte EU-Importe in die USA wurden in der Nacht zu Dienstag bis zum 1. August 2025 verlängert. Doch welche konkreten Inhalte zeichnen sich im Rahmen eines möglichen Handelsabkommens zwischen der EU und den USA ab? Und wie entwickelt sich die US-Zollpolitik aktuell weiter?
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Update: US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte auf 50 Prozent erhöht (05.06.2025)

US-Präsident Trump hat am Abend des 3. Juni eine Proklamation unterzeichnet, mit welcher der gemäß Section 232 erhobene Zollsatz auf Stahl- und Aluminiumprodukte auf 50 Prozent erhöht wird.
  • Zollerhöhung: Stahl, Aluminium und deren Derivate unterliegen ab dem 4. Juni einem Zollsatz von 50 Prozent.
  • (Vorübergehende) Ausnahmeregelung für das Vereinigte Königreich: Für Stahl- und Aluminiumprodukte aus dem Vereinigten Königreich gilt bis zum 9. Juli weiterhin ein Zollsatz von 25 Prozent. Zu diesem Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt kann der Wirtschaftsminister (Secretary of Commerce) je nach Einhaltung des Economic Prosperity Deals zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich Einfuhrkontingente festlegen oder den Zollsatz auf 50 Prozent erhöhen.
  • Kumulierung von Zöllen:
    • Die Proklamation ändert die Reihenfolge der bisherigen Zollberechnung. Bisher galt folgende Prioritätenreihenfolge: Automobile, Kanada/Mexiko IEEPA, dann Stahl/Aluminium. Nun lautet die Reihenfolge: Automobile (25 Prozent), Stahl/Aluminium (50 Prozent), Kanada/Mexiko IEEPA (25 Prozent, 10 Prozent für bestimmte Produkte). Das bedeutet, dass nun auch Stahl/Aluminium Produkte aus Mexiko und Kanada von dem 50 Prozent Zollsatz betroffen sind.
    • Die Befreiung von reziproken Zöllen wird aufgehoben. Für Waren, die den Stahl- und Aluminiumzöllen gemäß Section 232 unterliegen, wird nun auch der Reziprokzoll (10 Prozent bis 9. Juli, dann 20 Prozent für die EU) auf alle Nicht-Stahl- und Nicht-Aluminium-Anteil erhoben.
Weitere Informationen zu den konkreten Änderungen im US-Zolltarif sowie zu den Dokumentationspflichten finden Sie auf den folgenden Seiten der GTAI:

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den US-Handelsmaßnahmen

Die neuen US-Zölle werfen viele Fragen auf – ein Beitrag von Germany Trade & Invest liefert die wichtigsten Antworten und verweist auf die Originalquellen.
Hier geht es zu den FAQs der GTAI.

Aktuelle Entwicklungen und Implikationen für deutsche Unternehmen

Die Deutsch-Amerikanischen Handelskammern stellen eine fortlaufend aktualisierte Übersicht zur US-Handelspolitik bereit. Sie bietet deutschen Unternehmen eine kompakte Grundlage zur Einschätzung der Entwicklungen, möglicher Auswirkungen auf bestehende Lieferketten sowie strategischer Handlungsoptionen im US-Markt.
Hier geht es zum Laufartikel der AHK USA.

Update: Abmilderung der Zölle auf Einfuhren von KFZ und KFZ-Teilen (30.04.2025)

US-Präsident Donald Trump hat per Erlass die zuletzt verschärften Zölle für die Automobilindustrie abgeschwächt. Demnach zahlen Hersteller in den USA künftig nur noch einen einzigen Zollsatz: entweder 25 Prozent auf importierte Fahrzeuge oder 25 % auf Stahl und Aluminium. Die bisherige gleichzeitige Erhebung beider Abgaben entfällt damit.
Um den Aufbau lokaler Lieferketten zu fördern, sieht das Dekret eine Übergangsfrist von zwei Jahren für Fahrzeuge vor, die auf importierte Bauteile angewiesen sind. Automobilhersteller, die KFZ-Teile in die USA importieren, sollen die Möglichkeit erhalten, eine schrittweise und teilweise Rückerstattung für den 25-prozentigen Zoll auf Teile zu beantragen.
Die maximale Erstattung beträgt 3,75 Prozent des Wertes der in den USA gefertigten Fahrzeuge. Diese Obergrenze wird im zweiten Jahr (1. Mai 2026 bis 30. April 2027) auf 2,5 Prozent gesenkt und danach ganz abgeschafft. Nur Automobile, die in den USA endmontiert werden, können in diese Berechnung einbezogen werden. Für alle anderen Automobilimporte gilt weiterhin der Zollsatz von 25 Prozent.

Update: US-Zusatzzölle von 10 Prozent in Kraft getreten (14.04.2025)

Die USA setzen die länderspezifischen Zollsätze aus (ursprüngliche Ankündigung vom 2. April über die Einführung eines 20%igen Zusatzzolls auf EU-Waren). Für Einfuhren in die USA gelten somit einheitliche Zusatzzölle in Höhe von zehn Prozent.
  • Neue Ausnahmen: Am 11. April wurden neue Ausnahmen von den Zusatzzöllen bekannt gegeben. Die Ausnahmen gelten rückwirkend ab Einführung der Zusatzzölle am 5. April 2025. Eine Erstattung bereits gezahlter Zölle ist möglich.
  • In Kraft: Ab dem 5. April 2025 werden Einfuhren in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von zehn Prozent belastet.
  • Ausgesetzt: Die länderspezifischen Zusatzzölle, die ab 9. April 2025 hätten gelten sollen, werden für 90 Tage ausgesetzt. Die Liste der betroffenen Länder und Zollsätze finden sich in Annex I. Für die EU ist ein Zollsatz in Höhe von 20 Prozent vorgesehen.
  • Sondersituation: Für China gilt die Aussetzung der länderspezifischen Zusatzzölle nicht. Hier war zunächst ein Zusatzzoll in Höhe von 34 Prozent vorgesehen. Dieser erhöht sich auf 125 Prozent.

Betroffene Waren und Ausnahmen

Die Zusatzzölle betreffen grundsätzlich alle Waren. Sie werden zusätzlich zu bereits bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben.
Ausnahmen sind unter Sec. 3 b) der Durchführungsverordnung näher erläutert:
  • Weitere Ausnahmen vom 11. April 2025 gelten für die gelisteten Waren. Sie gelten u.a. für Smartphones, Computer und elektronische Komponenten.
  • Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) umfasst sind
  • Waren aus Aluminium und Stahl, für die bereits Zusatzzölle gelten, die mit Proclamations 10895 sowie 10896 vom 10. Februar eingeführt wurden
  • KFZ und KFZ-Teile, für die bereits Zusatzzölle angekündigt sind gemäß Proclamation 10908
  • Weitere Waren, die in Annex II gelistet sind, darunter Kupfer, Arzneimittel, Halbleiter, Holzwaren sowie bestimmte kritische Mineralien
  • Waren von Exportländern, die in Spalte 2 des US-Zolltarifs gelistet sind. Dazu zählt beispielsweise Russland.
Im US-Zolltarif sind alle Zollsätze hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass Änderungen und Zusatzzölle erst zeitversetzt im US-Zolltarif abgerufen werden können.

So ermitteln Sie Zusatzzölle für Ihre Waren

Zur Recherche von US-Zöllen können Sie die Datenbank Harmonized Tariff Schedule der U.S. International Trade Commission verwenden. Diese enthält sämtliche bestehenden Schutzzölle der USA. Sie haben die Möglichkeit, entweder die sechsstellige Zolltarifnummer Ihrer Ware einzugeben oder eine Stichwortsuche zu nutzen.
Eine weitere hilfreiche Quelle ist die Datenbank Access2Markets der EU-Kommission, die aktuelle Zollsätze aller Länder bereitstellt. Um relevante Informationen zu erhalten, geben Sie auf der Startseite die sechsstellige Warennummer ein und ergänzen das Ursprungsland (Deutschland) sowie das Bestimmungsland (Vereinigte Staaten).

Korrekte Codierung in der Zollanmeldung

Um die Ausnahmen in Anspruch nehmen zu können, sind bei der Zollanmeldung die korrekten Klassifizierungen gemäß Kapitel 99 des US-Zolltarifs zu nutzen. Alle Waren müssen entweder mit einer HTSUS-Klassifizierung angemeldet werden, für die Zusatzzölle gelten, oder mit einer HTSUS-Klassifizierung der jeweiligen Ausnahme. Die Guidance der US-Zollbehörden enthält Details zur Klassifizierung.

Berücksichtigung von US-Vormaterialien

Die Zusatzzölle sollen nur für den nicht-US-amerikanischen Anteil einer Ware gelten, sofern mindestens 20 Prozent des Warenwertes US-Ursprung haben. Ursprung bezieht sich auf die vollständige Herstellung bzw. letzte wesentliche Bearbeitung einer Ware. Weitere Details zur Dokumentation und Nachweispflichten enthält die Guidance CSMS # 64680374 der US-Zollbehörden.

Zeitpunkt der Einfuhr und Verladung ist entscheidend

Waren, die am bzw. nach dem 5. April 2025 um 00:01 Uhr EST (Eastern Standard Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von zehn Prozent. Ausgenommen hiervon sind Waren, die vor diesem Zeitpunkt verladen wurden und sich noch im Transit befinden, und deren Abfertigung zum freien Verkehr erst nach dem 5. April 2025 durchgeführt wird. Gemäß der aktuellen Guidance der US-Zollbehörden können Importeure diese Ausnahme für Ware, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Zusatzzölle im Transit befand, für Zollanmeldungen bis 27. Mai 2025 nutzen.
Auch hier sind die korrekten Klassifizierungen gemäß Kapitel 99 des US-Zolltarifs maßgeblich, um die Ausnahmen für Transitware in Anspruch nehmen zu können.

De-minimis-Regeln

Die "de-minimis-Behandlung" gemäß 19 U.S.C. 1321 bleibt vorerst bestehen, sodass Sendungen im Wert von 800 US-Dollar oder weniger weiterhin zollfrei eingeführt werden können. Sobald ein angemessenes Durchsetzungssystem vorhanden ist, um die Zolleinnahmen für diese Sendungen vollständig und zügig zu verarbeiten und einzuziehen, soll die de-minimis-Ausnahme jedoch auslaufen. Für Waren aus China gilt die de-minimis-Regelung ab 2. Mai 2025 nicht mehr.
Die U.S. Customs and Border Protection behandelt häufig gestellte Fragen in ihrem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) Frequently Asked Questions. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert.

EU setzt Gegenzölle auf US-Waren aus (10.04.2025)

Die Gegenzölle pausieren für 90 Tage. In dieser Zeit soll mit der Trump-Administration verhandelt werden.

25 Prozent Zoll auf Autos und Autoteile (26.03.2025)

Präsident Trump berief sich auf Abschnitt 232 des U.S. Code, um einen 25-prozentigen Zoll auf importierte Autos und Autoteile zu erheben. Ihm zufolge sei der Schutz der US-amerikanischen Automobilindustrie für die nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung und werde durch Importe gefährdet. Ab dem 3. April wird der 25-prozentige Zoll auf importierte Autos und spätestens am 3. Mai auf wichtige Autoteile erhoben, wobei Verfahren zur Ausweitung der Zölle auf zusätzliche Teile vorgesehen sind. Der 25-prozentige Zoll gilt zusätzlich zu bereits bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben, die für importierte Autos gelten. Importeure von Autos, die unter das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) fallen, können den US-amerikanischen Anteil ihrer Produkte zertifizieren und dann den 25-prozentige Zoll nur auf den Wert der nicht-US-amerikanischen Anteile zahlen. USMCA-konforme Autoteile bleiben zollfrei bis das US-Wirtschaftsministerium und die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) ein Verfahren zur Erhebung von Zöllen auf ihre nicht aus den USA stammenden Inhalte festlegen. Annex 1, in dem die betroffenen Artikel aufgeführt sind, wird im Federal Register veröffentlicht, ist jedoch derzeit noch nicht verfügbar.

EU-Gegenmaßnahmen zu US-Stahl und Aluminiumzöllen (12.03.2025)

Am 12. März verhängten die USA Zölle von bis zu 25 Prozent auf Einfuhren von Stahl, Aluminium und bestimmten stahl- und aluminiumhaltigen Erzeugnissen aus der EU und anderen Ländern.
Als Reaktion darauf hat die EU-Kommission eine Reihe von Gegenmaßnahmen eingeleitet, um europäische Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher vor den Auswirkungen dieser laut Kommission ungerechtfertigten Handelsbeschränkungen zu schützen.
  • Zunächst wird die Kommission die bestehenden EU-Rebalancing-Maßnahmen gegen die USA aus den Jahren 2018 und 2020 zum 1. April erneut in Kraft setzen. Diese Gegenmaßnahmen zielen auf eine Reihe von US-Produkten ab, die den wirtschaftlichen Schaden für EU-Stahl- und Aluminiumexporte im Wert von 8 Mrd. EUR ausgleichen.
  • Zweitens legt die Kommission als Reaktion auf die neuen US-Zölle, die EU-Ausfuhren im Wert von mehr als 18 Mrd. EUR betreffen, ein Paket neuer Gegenmaßnahmen für US-Ausfuhren vor. Diese werden nach einer Konsultation der Mitgliedstaaten und der Interessengruppen bis Mitte April in Kraft treten.

US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte treten in Kraft (12.03.2025)

Der Zusatzzoll von 25 Prozent gilt für alle betroffenen Produkte zusätzlich zu bestehenden Abgaben. Gleichzeitig werden bisherige Ausnahmeregelungen und Quotenvereinbarungen für bestimmte Länder aufgehoben.
Informationen zum 25-prozentigen Einfuhrzoll auf betroffene Produkte und Änderungen im US-Zolltarif (tabellarische Übersicht jeweils unten):

USA droht mit neuen Zöllen auf EU-Importe (27.02.2025)

US-Präsident Donald Trump hat angekündigt, auf Importe aus der Europäischen Union (EU) Zölle zu erheben. Geplant sind Zölle von 25 Prozent auf Autoimporte aus der EU sowie zusätzliche Abgaben auf andere Schlüsselindustrien, darunter bestimmte Chemikalien. Trump begründet diese Schritte mit dem Schutz der nationalen Sicherheit und der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für die US-Industrie. Zudem erwägt seine Regierung Sonderzölle auf Subventionen der EU für erneuerbare Energien, die aus Sicht der USA den Wettbewerb verzerren.

Reaktionen der EU

Die Europäische Union sieht die angedrohten Zölle als Verstoß gegen internationale Handelsregeln und warnt vor negativen Folgen für beide Seiten. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte, dass Brüssel mit Gegenmaßnahmen reagieren werde, falls die USA die Strafzölle tatsächlich umsetzen. Besonders betroffen wäre die europäische Automobilindustrie, die jährlich Fahrzeuge im Wert von mehreren Milliarden Euro in die USA exportiert.

Mögliche Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft

Für Deutschland, dessen Wirtschaft stark vom Export abhängt, könnten die Maßnahmen besonders schwerwiegende Folgen haben. Die USA sind der größte Einzelmarkt für deutsche Autohersteller, und zusätzliche Zölle würden nicht nur den Absatz drosseln, sondern auch Investitionen in den USA verteuern. Analysten warnen zudem vor einer möglichen Abkühlung des transatlantischen Handels, was sich auf Lieferketten und die gesamte europäische Wirtschaft auswirken könnte.

EU-Kommission veröffentlicht Fragenkatalog zur Zollpolitik

Die EU-Kommission kritisiert die von Präsident Trump vorgeschlagene „gegenseitige“ Handelspolitik. Sie setzt sich weiterhin für ein stabiles und transparentes globales Handelssystem ein, das allen Partnern Vorteile bringt. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission einen Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQs) zur US-Zollpolitik veröffentlicht. Darin werden unter anderem Themen wie das aktuelle Handels- und Investitionsvolumen zwischen der EU und den USA, der Handelsüberschuss, die Mehrwertsteuer sowie die durchschnittlichen Zollsätze beider Seiten erläutert.
Der Fragenkatalog ist abrufbar auf den Internetseiten des EU Kommission.