International
Fördermaßnahmen für betroffene Unternehmen
Die Bundesregierung setzt ein Paket zur Unterstützung der Wirtschaft um, welches sich an Unternehmen richtet, die eine Betroffenheit von Sanktionen oder Kriegshandlungen nachweisen können.
- Wesentliche Eckpunkte zu erweiterten Programmen der Bürgschaftsbanken
- Wesentliche Eckpunkte: Zuschüsse für besonders energieintensive Betriebe
- Wesentliche Eckpunkte zum Großbürgschaftsprogramm
- Wesentliche Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR
- Wesentliche Eckpunkte zur Absicherung (Margining)
- DIHK-Informationsseite
Dazu zählen insbesondere
- Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
- nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
- nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
- Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
- besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz 2021).
Das Abwehrschirmprogramm der Bundesregierung beinhaltet ein KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland), Bürgschaftsprogramme, direkte Zuschüsse bei starker Betroffenheit durch gestiegene Energiekosten, Bundesgarantien und Eigen- und Hybridkapitalhilfen für systemrelevante und gefährdete Unternehmen im Einzelfall.
Wesentliche Eckpunkte zu erweiterten Programmen der Bürgschaftsbanken
Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Mio. Euro. Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite durch die
Bürgschaftsbank MV verbürgt werden, wobei die Bürgschaftsquote max. 80 Prozent beträgt .
Wesentliche Eckpunkte: Zuschüsse für besonders energieintensive Betriebe
Zuschüsse zur Abfederung steigender Energiekosten für die Unternehmen nach der KUEBLL-Liste (europäische Beihilfeleitlinien)
Diese Zuschüsse haben insgesamt ein Volumen von ca. 5 Milliarden Euro. Die Zuschüsse werden nur an Unternehmen vergeben, deren Energiekosten um mehr als 100 Prozent gestiegen sind (d.h. sie haben sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt). Bedingung: Branche ist auf der KUEBLL-Liste und Betrieb hat min. 3 Prozent Energiekosten.
Die Zuschüsse werden wie folgt aufgeteilt:
- Die Grundförderung beträgt max. 30 Prozent der gestiegenen Kosten bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro.
- Mehr erhalten Firmen, die zudem einen Betriebsverlust nachweisen und noch einmal mehr erhalten besonders energieintensive Branchen
Das Förderprogramm ist auf Beschluss der Bundesregierung über das bisherige Fristende 30. September 2022 nunmehr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert worden. Vorbehaltlich der Genehmigung der Europäischen Kommission können Unternehmen bis Ende des Jahres 2022 gefördert werden.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch
über das
Antragsportal des BAFA. Sie können zudem weitere Informationen und Merkblätter zum Förderprogramm abrufen.
Wesentliche Eckpunkte zum Großbürgschaftsprogramm
Förderfähig sind Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen. Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80 Prozent, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90 Prozent.
Wesentliche Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR
Das
KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) beinhaltet zwei Programmvarianten. Im Standardverfahren gewährt die KfW über die Hausbanken Investitions- und Betriebsmittelkredite bis zu einem Betrag von 100 Mio. Euro an kleine, mittlere und große Unternehmen. Für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max 500 Mio. Euro Umsatz) beträgt die Haftungsfreistellung 80 Prozent, für große Unternehmen 70 Prozent.
Kreditkonditionen:
- max. 6 Jahre Laufzeit
- bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
- 6 Jahre Zinsbindung
- Tagesaktueller Zinssatz
Im Standardverfahren kann in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt ein vergünstigter Zinssatz gewährt werden.
Die zweite Programmvariante beinhaltet eine individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierung. Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren. Die KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.
Wesentliche Eckpunkte zur Absicherung (Margining)
Das
Margining-Finanzierungsinstrument stellt eine Absicherung für Unternehmen dar, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln. Das Instrument unterstützt die erforderlichen Sicherheitsleistungen (Margins) zu finanzieren, die beim Handel mit Energie verpflichtend zu leisten sind.
Margining-Forderungen müssen aufgrund außerordentlich hoher Preisniveau- und Preisvolatilitätssteigerungen auf den Energiemärkten entstanden sein. Unternehmen, die antragsberechtigt sind, haben die Möglichkeit, zunächst in einem Beratungsgespräch die beizubringenden Unterlagen sowie notwendigen Vorbereitungen seitens des Unternehmens abzuklären. Darüberhinausgehende Prüfungen sind erst nach Antragstellung möglich.
Ansprechpartner beim Mandatar des Bundes, PwC
- Curt Distler, Tel.: 0211 981-2647, E-Mail: curt.distler@de.pwc.com
- Bernd Papenstein, Tel.: 0211 981-2639, E-Mail: bernd.papenstein@de.pwc.com
- Der Antrag für die Kreditlinie ist in Schriftform zu stellen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Geplant sind weiterhin Eigen- und Hybridkapitalhilfen für systemrelevante und gefährdete Unternehmen (Einzelfallregelung).
Das Schutzschildprogramm ist bis
Ende 2022 befristet und
degressiv angelegt.
- vollständige Pressemeldung
- Weitere Informationen (Bundesfinanzministerium)
Nach Veröffentlichung des Programms werden wir Ihnen weitere Details bekannt geben.
DIHK-Informationsseite
Über die eingerichtete
Informationsseite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zur aktuellen Gaskrise können Sie sich auf dem Laufenden halten und wertvolle Hinweise für Ihr Unternehmen nutzen.