WTO-eCommerce-Abkommen ist verhandelt

Nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen haben sich mehr als 90 WTO-Mitglieder Ende Juli 2024 auf einen gemeinsamen Text für ein E-Commerce-Abkommen geeinigt. Sobald das Abkommen in das WTO-Regelwerk aufgenommen ist, wird es die Grundlage für den elektronischen Handel bilden. Die Zustimmung aller WTO-Mitglieder ist erforderlich, damit das Abkommen in das WTO-Regelwerk aufgenommen werden kann.

Aktueller Stand

Im Rahmen der „Joint Statement Initiative“ (JSI) auf E‑Commerce, an der inzwischen über 90 % des Welthandels repräsentierende Mitglieder teilnehmen, wurde im Juli 2024 ein „stabilisierter Text“ für ein Abkommen fertiggestellt (INF/ECOM/87). Dieser enthält verbindliche Regeln zu u. a. non‑discrimination, Datenfluss und Verbraucherschutz.
Der stabilisierte Text ist bislang nicht in das rechtliche Rahmenwerk der WTO (Annex 4 des WTO‑Abkommens) aufgenommen. Für eine solche Inkorporation ist Einstimmigkeit aller 164 WTO‑Mitglieder erforderlich. Mehrere Entwicklungsländer (u. a. Indien, Südafrika, Türkei) haben sich noch nicht bereit erklärt, den Text förmlich anzuhängen, bzw. verlangen weitere Klärungen.
Bis zur Ministerkonferenz 14 (voraussichtlich 2026) müssen die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie das Moratorium erneut verlängern. Für eine endgültige Verbindlichkeit der JSI‑Regeln ist ein Beschluss des WTO‑Generalrats notwendig; parallel laufen in Einzelstaaten bereits interne Ratifikationsverfahren. Diskussionen zu erweiterten digitalen Handelsregeln (z. B. zu digitalen Dienstleistungen, Datenschutz und öffentlich‑rechtlichen Rahmenbedingungen) werden im Rahmen des WTO‑E‑Commerce‑Arbeitsprogramms fortgesetzt.

Hintergrund

Im Rahmen der 11. Ministerkonferenz einigten sich 71 WTO-Mitglieder darauf, Sondierungsgespräche für künftige Verhandlungen über handelsbezogene Aspekte des elektronischen Handels einzuleiten. Im Januar 2019 haben sich sodann 76 WTO-Mitglieder dazu entschlossen, Verhandlungen über globale Regeln zum elektronischen Handel aufzunehmen. Es sollte ein plurilaterales Abkommen geschaffen werden, welches die Möglichkeiten durch den elektronischen Handel steigert, die Herausforderungen in Industrie- und Entwicklungsländern angeht und zudem die Zölle bei elektronischen Übertragungen abbaut. Das Ziel: die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der Unternehmen und Verbraucher begünstigt und unterstützt.
Weitere Details zum neuen eCommerce-Abkommen finden Sie auf den Seiten der GTAI (externer Link), in englischer Sprache auf den Seiten der WTO (externer Link).