Länderspezifische Voraussetzungen für den Absatz von Waren oder Dienstleistungen

Bevor Sie sich für Online-Geschäfte mit dem Ausland entscheiden, sollten Sie oder Ihr Rechtsbeistand zunächst prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie Ihre Waren und/oder Dienstleistungen in den anvisierten Ländern absetzen dürfen. Zu prüfende Aspekte sind unter anderem:

Bei Waren

Sicherheitsnormen/Produktzertifizierungen: z. B. technisch, gesundheitlich, chemisch, umwelttechnisch etc.
Verbote und Beschränkungen: z. B. von (bspw. politischen oder anderweitig expliziten) Inhalten, Inhaltsstoffen, Materialien oder sogar ganzer Produktgruppen und Dienstleistungen
Gesundheitsbezogene Vorschriften und Gesetze: z. B. bei Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Medizin- und Pharmaprodukten oder Kosmetika
Jugendschutz: Unterliegen Ihre Produkte evtl. anderen Jugendschutzbestimmungen als in Deutschland?
Kennzeichnungspflichten an der Ware: z. B. Herkunftslandangabe/Made in..., Sicherheitskennzeichen, Energiekennzeichnung, Nährwerte/Lebensmittelgesundheit, Textilkennzeichnung usw.
Verpackungsvorschriften im Zielland:
  • Muss die Verpackung der Ware angepasst werden?
  • Gibt es Recycling- oder Entsorgungsvorschriften, die Sie als Exporteur beachten müssen?
  • Bestehen Rücknahmepflichten?
Melde- bzw. Registrierungspflichten: bspw. das Pendant zum deutschen Rücknahmesystem für Verpackungen im Zielland
Gewerbliche Schutzrechte: z. B. Markenrecht, Patentrecht, eingetragenes Design, evtl. Urheberrecht etc.
  • Wie auch im heimischen Markt sollten Sie klären (lassen), ob Ihre Produkte, Namen etc. ausreichend geschützt sind.
  • Ebenso ist zu prüfen, ob Sie selbst im Zielland evtl. gegen gewerbliche Schutzrechte von Mitbewerbern verstoßen könnten.
Gewährleistungspflichten/Garantie(zusagen): Weichen diese im Zielland ab? Können Sie diesen nachkommen?
After-Sales:
  • Sind „After-Sales“-Dienstleistungen – zum Beispiel Kundendienst oder Reparaturen vor Ort – Bestandteil Ihres Geschäftsmodells oder des Kaufvertrages? Klären Sie vorab, ob und wie Sie Ihre Zusagen im Zielland erfüllen können bzw. Dienstleistungen erbringen dürfen.
  • Warenrücksendungen: Wozu sind Sie im Zielland verpflichtet? Haben Sie dies mit Ihrem Logistikdienstleister abgestimmt und eingepreist?

Tipp:

Access2Markets:
  • Nutzen Sie die EU-Datenbank “Access2Markets”. Die Datenbank ist eine kostenfreie Datenbank der Europäischen Union. Sie ist besonders für die Eigenrecherche zu den Anforderungen beim Warenversand in Länder außerhalb der EU hilfreich.
  • In Eigenrecherche können Sie die länderspezifischen Informationen zu einer großen Zahl der oben genannten Themen auf der Datenbank der EU recherchieren.
  • Access2Markets” gibt Auskunft über Zölle, Anforderungen an den Warenversand und die Produkt- bzw. Marktzulassung im Zielland und zu zahlreichen weiteren rechtlichen Gegebenheiten im Zielland.
  • Optimal nutzbar wird die Datenbank, wenn Sie den „Harmonized System Code“ (häufig auch HS-Code, Warentarifnummer, Zolltarifnummer o.ä. genannt) des Produktes kennen. Händler erhalten diese im besten Fall von ihrem Lieferanten. Die IHK kann Sie dabei unterstützen, wie Sie die Nummer herausfinden können.
Konsulats- und Mustervorschriften (KuM): Diese enthalten u.a. auch Angaben zu den vom Zoll benötigten Dokumenten, Mustersendungen etc. – Fragen Sie einfach bei ihrer IHK danach!

Bei Dienstleistungen

  • Voraussetzungen zur Erbringung prüfen:
  • Sind Ihre Dienstleistungen genehmigungs- oder meldepflichtig?
  • Müssen bestimmte Qualifikationen vorliegen oder gar nachgewiesen werden?
  • Unterliegt Ihr Dienstleistungsbereich im Zielland sonstigen Reglementierungen?

Tipp:

Nutzen Sie das Informationsangebot von Germany Trade & Invest (GTaI), der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing. In Eigenrecherche können Sie für eine Vielzahl von Ländern in Erfahrung bringen, welche Voraussetzungen für die Erbringung von Dienstleistungen im Zielland zu erfüllen sind.

Hilfreiche Links