Neue Anforderungen bei Kleinsendungen aus Drittstaaten

Mit dem Mehrwertsteuerdigitalpaket sind seit 2021 die Sonderregelungen für Kleinsendungen aus Drittstaaten mit einem Warenwert unter 150 Euro gestrichen. Ein neues elektronisches Anmeldesystem (ATLAS-IMPOST) gestaltet stattdessen effizient deren zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung.

eCommerce: Änderungen für Post- und Kuriersendungen seit Juli 2021

Um ein Level Playing Field zwischen Lieferanten von Sendungen von innerhalb und außerhalb der EU herzustellen, wird seit 1. Juli 2021 auf alle in die Europäische Union eingeführten Sendungen Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Diese Rechtsänderungen wurden geschaffen, um eine Umsatzbesteuerung in dem EU-Mitgliedstaat zu erzielen, in dem der Empfänger ansässig ist und somit auch der Verbrauch stattfindet. Damit stehen EU-Unternehmen nicht länger in Konkurrenz mit Anbietern aus Drittstaaten, welche keine Mehrwertsteuer erheben.

Die Wertgrenze von 22 Euro entfällt

Das heißt, auch für Einfuhrsendungen aus Drittstaaten mit einem Wert unter 22 Euro entstehen entsprechende Abgaben. Seit Juli 2021 muss zudem für jede Sendung eine elektronische Zollanmeldung abgegeben werden.
Es gibt jedoch eine Erleichterung: Bis zu einer Wertgrenze von 150 Euro ist eine Zollanmeldung mit einem reduzierten Datensatz möglich.

ATLAS-IMPOST und IOSS

Für die Behandlung von Anmeldungen für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro, die von ATLAS-Teilnehmern (insbesondere Post und Kurierdienste) abgegeben werden, wurde ATLAS-IMPOST als neue Fachanwendung innerhalb der ATLAS-IT-Landschaft geschaffen.
Als Alternative zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer durch die Zollverwaltung bei der Einfuhr wurde das Verfahren des Import-One-Stop Shop (IOSS) geschaffen und eine Sonderregelung der monatlichen Erklärung eingeführt.
Detaillierte Informationen hierzu können Unternehmen den Seiten des → Zolls bzw. der → Europäischen Kommission entnehmen.