USA: Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Aktuell: US Outbound Investitionskontrolle

Diese Regelung tritt am 2. Januar 2025 in Kraft.
Am 28. Oktober 2024 hat das US-Finanzministerium die Final Rule zur Umsetzung der Executive Order 14105 veröffentlicht. Diese Executive Order schafft den gesetzlichen Rahmen für ein US-amerikanisches Outbound Investment Screening (OIS). Ziel ist es, Investitionen von U.S.-Personen in sensible Technologien wie Halbleiter, Künstliche Intelligenz (KI) und Quantentechnologien in bestimmten Ländern, darunter China, Hongkong und Macau, zu überwachen und teilweise einzuschränken.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Begriff "U.S.-Personen" nicht nur US-Staatsbürger umfasst, sondern unter anderem auch Personen mit dauerhaftem legalem Wohnsitz in den USA sowie juristische Personen, die nach US-Recht organisiert sind, einschließlich ihrer ausländischen Niederlassungen. Daher können auch in Deutschland tätige Personen oder Unternehmen betroffen sein, sofern sie unter die Definition fallen.
Stand: 21.11.2024

Importabwicklung - wesentliche Punkte

Einfuhrkosten und -gebühren

  • Zölle, Einfuhrumsatzsteuer: Es gelten Regelzölle und Zusatzzölle zum Schutz der nationalen Sicherheit und vor unlauteren Handelspraktiken. Die Verkaufssteuer (Sales and Use Tax) ist nicht einfuhrrelevant. Wird eine Ware eingeführt, kann das unterschiedliche Einfuhrabgaben zur Folge haben, insbesondere zu entrichtende Zölle. Grundlage für die Berechnung des zu entrichtenden Zolls ist der Zolltarif. Der US-Zolltarif (Harmonized Tariff Schedule of the United States - HTSUS) ist nach dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) aufgebaut (97 Zolltarifkapitel).
  • Verkaufssteuer (Sales and Use Tax): Unabhängig von der Einfuhrzollabfertigung wird in jedem Bundesstaat eine Sales and Use Tax erhoben. Jeder Bundesstaat hat dazu eine eigenständige Gesetzgebung und eigene Steuersätze (Höhe in den Bundesstaaten: derzeit bis 9,47 Prozent). Diese Steuer wird nicht anlässlich der Einfuhr, sondern erst auf der Endverbraucherstufe erhoben. Wird eine Ware im Ausland gekauft, dann wird von der jeweilig zuständigen Stelle (Finanzamt) Use Tax (Sales Tax) erhoben. Im Allgemeinen besteht Steuerfreiheit für Produktionsgüter.
  • Zollabfertigungsgebühr: Anlässlich der Zollabfertigung von Waren erhebt die US-Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) Zollabfertigungsgebühren (merchandise processing fees). Diese Gebühren wurden ab Oktober 2024 erhöht.
  • Hafeninstandhaltungsgebühren: Wenn Waren im Seeverkehr eintreffen, sind 0,125 Prozent Hafeninstandhaltungsgebühren (Harbor Maintenance Fees) vom Warenwert zu entrichten.
  • Zollagentengebühr: Wird ein Zollagent oder anderer Bevollmächtigter beauftragt oder werden Waren eingelagert, entstehen entsprechende Gebühren für diese Leistungen.
  • Weitere Gebühren: Gebühren entstehen auch, wenn die Zollbehörde im Auftrag anderer Behörden oder andere Behörden selbst anlässlich der Einfuhr tätig werden (zum Beispiel bei Fleischinspektionen).

Warenbegleitpapiere

Für die Zollabfertigung werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Eingangsdeklaration - Zollvordruck 3461 beziehungsweise elektronische Variante,
  • Zollantrag (entry declaration auf "Entry Summary" - Zollvordruck 7501) beziehungsweise elektronische Variante,
  • je nach Abfertigungsart mit entsprechendem Transportnachweis (zum Beispiel Luftfrachtbrief, Konnossement) sowie
  • Bürgschaftsdokument (customs bond),
  • Handelsrechnung oder Proformarechnung in englischer Sprache mit allen handelsüblichen Angaben,
  • Packliste,
  • gegebenenfalls weitere Dokumente, die für die Warenabfertigung benötigt werden (Ursprungszeugnis, Einfuhrlizenzen, Gesundheitszeugnisse und so weiter).

Zollagenten

Viele US-Importeure beauftragen mit der Abwicklung der Zollabfertigung einen Zollagenten. Zollagenten arbeiten mit einer Vollmacht des Importeurs. Mitarbeiter der US-Zollbehörde raten US-Importeuren dazu, bei Wareneinfuhren mit einem Warenwert von mehr als 2.500 US Dollar (formal entries) einen Zollagenten mit der Abwicklung der Einfuhrformalitäten zu beauftragen.