Einfuhr: Golfkooperationsrat führt zwölfstellige Zolltarifnummer ab 2025

Wir informieren Sie über die Änderung der Einfuhrbestimmungen für die GCC-Region (Saudi-Arabien, Oman, Katar, Kuwait, Bahrain, VAE), die seit Beginn 2025 gilt.
Seit dem 1. Januar 2025 wurden die erforderlichen Zolltarifnummern beim Import in die GCC-Region von 8 Stellen auf 12 Stellen erweitert. Dies betrifft alle Importarten - B2B, B2C und C2C - in die GCC-Länder.
Es handelt sich um folgende Länder: Saudi Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Katar, Vereinigte Arabische Emirate.

Wichtig zu wissen:

  • Voraussetzung für den Import: 12-stellige Zolltarifnummern
  • Auswirkungen bei Nichtbeachtung: Nicht komplett angegebene Zolltarifnummern können zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen.

Maßnahmen:

  • Sicherstellung der Verwendung gültiger und authentischer 12-stelliger HS-Codes
  • Angabe der HS-Codes bereits bei der Erstellung der Sendung, um Verzögerungen zu vermeiden.
Diese Anpassung gilt für alle GCC-Länder und wurde durch das Amiri-Dekret Nr. 98 von 2024 geregelt.