Frankreich: Update Grüner Punkt

PRO Europe sowie fünf französische Verbände hatten einen Antrag zur sofortigen Aussetzung der Kennzeichnungsverordnung gestellt, welchem jetzt im Hauptverfahren stattgegeben wurde. Diese sah in Frankreich für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, einen Gebührenaufschlag vor.
Der ab dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit nichtig und wird nicht eingeführt.
Die Aufbringung des Grünen Punktes ist in Frankreich ohne Einschränkung möglich, jedoch keine Pflicht.
Achtung:
Weiterhin gilt jedoch, dass Verpackungen in Frankreich mit dem Triman und einem Sortierhinweis gekennzeichnet werden müssen.
Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer, die über eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verfügt, hat ein detailliertes Merkblatt zu den Triman-Kennzeichnungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 951 KB) der verschiedenen EPR-Bereiche herausgegeben.
Weitere Informationen zum Thema der Erweiterten Herstellerverantwortungin Frankreich lesen Sie → in unserem Artikel  EPR-Registrierungsnummer.