Frankreich: geänderte Verpackungs- und Recyclingpflichten

EineVerpflichtung im Rahmen des französischen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (loi AGEC) ist der Ausweis der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Produkten. In diesem Rahmen sind Unternehmen verpflichtet Informationen zu den Produkt- bzw. Verpackungseigenschaften aufzuführen.
Dies ist nicht zu verwechseln mit der Triman-Kennzeichnung. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Kennzeichnung.
Die Informationspflicht betrifft Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer von Produkten, die die gesetzlich festgelegten Umsatz- und Absatzschwellenwerte überschreiten und wird von 2023 bis 2025 schrittweise umgesetzt, beginnend mit umsatzstarken Unternehmen ab 2023 bis hin zu kleinen und mittleren Unternehmen ab 2025.
Der Ausweis der Umweltqualitäten und -merkmale erfolgt über ein elektronisches Produktblatt, das dem Kunden beim Kauf zur Verfügung gestellt werden muss.
Nähere Informationen sind aus der einschlägigen Verordnung zu entnehmen. Gern steht auch die AHK Frankreich in individuellen Beratungsgesprächen zur Verfügung.
Die Abteilung Umwelt der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer bietet eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung. Sie unterstützt Unternehmen als neutraler Partner bei ihren Verpflichtungen in Frankreich und bietet ein vollständiges, europaweites Angebot zum Thema Entsorgung mit Dienstleistungen unter anderem im Verpackungs-, Elektro- sowie im Batteriebereich an. Das Leistungsspektrum reicht von der Analyse und Auswahl geeigneter länderspezifischer Lizenzierungs- und Rücknahmesysteme über das Vertragsmanagement bis zum Reporting.