Brexit: Vorgaben für tierische Erzeugnisse

Update: Die britische Regierung kündigte an, die Pflicht zur Vorlage von Gesundheitszeugnissen vorerst nicht umzusetzen. Auch weitere Änderungen treten nicht in Kraft.
Auf Exporteure tierischer Erzeugnissen (zum Beispiel Fleisch, Fisch, Eier, Milchprodukte, Honig und Gelatine) kommen perspektivisch neue Anforderungen zu.
Für die Einfuhr tierischer Erzeugnisse (englisch: Products of Animal Origin auch POAO abgekürzt) in das Vereinigte Königreich waren zunächst folgende Voraussetzungen zu den jeweilige Stichtagen angekündigt:
  • Seit 1. Januar 2022: Vorabanmeldung der Ware durch den Importeur über das Onlineportal IPAFFS. Die Anmeldung ist 24 Stunden vor Ankunft der Ware abzugeben. Eine Verkürzung der Frist ist möglich, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt, darf aber vier Stunden vor Eintreffen der Ware nicht unterschreiten. Die Anmeldung muss Angaben zum zugelassenen Betrieb sowie Details zur Ware, dem voraussichtlichen Eintreffen, dem Herkunftsland und dem Bestimmungsort enthalten.
  • Ab 1. Juli 2022: Vorlage einer Veterinärbescheinigung (Export Health Certificate). Diese muss vom Exporteur der Waren bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Der Exporteur übermittelt dem Importeur eine elektronische Kopie. Der Importeur lädt die elektronische Kopie bei der Vorabanmeldung in IPAFFS hoch. Das Original begleitet die Warensendung. Die britischen Behörden stellen Vordrucke zur Verfügung.
  • Seit Juli 2022 ist die Einfuhr nur noch über zugelassene Einfuhrzollstellen möglich.
Bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs dürfen ab 1. Januar 2022 nicht mehr in Großbritannien eingeführt werden. Diese Bestimmung sollte zunächst ab 1. Oktober 2021 gelten und wurde ebenfalls verschoben.
Update 18.11.2021: Die Fristen zur Umsetzung der gesundheits- und pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen (SPS) bei einigen Warengruppen (Molkereiprodukte, regulierte Produkte tierischen Ursprungs …) wurden erneut angepasst (1. September 2022 bzw. 1. November 2022). Hierzu wurden die Erläuterungen im “Border Operating Model”-Dokument präzisiert.
Betroffen sind folgende Produkte:
  • gekühltes Hackfleisch (Rind, Schwein, Lamm, Hammel und Ziege) sowie gekühltes oder gefrorenes Geflügelhackfleisch
  • maschinell getrenntes Fleisch von Geflügel oder Wildgeflügel
  • unsortierte Eier
  • Rohmilch aus Kuhherden mit Rindertuberkulose (TB)
  • gekühlte Fleischzubereitungen, beispielsweise Rohwürste oder Frikadellen
  • zusammengesetzte Erzeugnisse*
* Bei zusammengesetzten Erzeugnissen handelt es sich um für den menschlichen Verzehr bestimmte Lebensmittel, die sowohl verarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs als auch Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs enthalten. Beispiele hierfür sind Fertigprodukte wie Lasagne oder Tiefkühlpizza.
Für diese Warenkategorie gelten dieselben Voraussetzungen für die Einfuhr: Vorabanmeldungen über IPAFFS (Import of products, animals, food and feed system) sind seit 1. Januar 2022 Pflicht, Gesundheitszeugnisse sollten ab 1. Juli 2022 vorgelegt werden.
Ausnahmen für bestimmte zusammengesetzte Lebensmittel
Diese Anforderungen gelten jedoch nicht für alle Produkte, die aus tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen hergestellt wurden. Es gibt Ausnahmen: Zum einen sind Produkte ausgenommen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, zum anderen gelistete Waren.

Das “Windsor-Framework”

Das Nordirland Protokoll wurde als Teil des Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (VK) im Jahr 2020 eingeführt, um eine Zollgrenze zwischen Nordirland und der Republik Irland zu vermeiden. Allerdings hat das Nordirland-Protokoll zu einigen Problemen geführt, die nicht nur den Warenhandel betreffen. Doch jetzt gibt es einen Plan, der Abhilfe schaffen soll. Das sogenannte Windsor Framework ändert und ergänzt das bestehende Protokoll. Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich auf neue Regelungen für den Warenverkehr zwischen Nordirland und Großbritannien geeinigt. Insbesondere wird der Handel mit Lebensmitteln einfacher.
Die vollständigen Informationen finden Sie auf den Seiten der → GTAI.