Brexit und Dienstreisen

Im Bereich Dienstleistungserbringung und Entsendung in das Vereinigte Königreich ändert sich durch den EU-Austritt so Manches. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und deren Antworten.

Wird für Reisen in das Vereinigte Königreich künftig ein Reisepass benötigt?

Ja. Dies gilt für alle gleichermaßen, Geschäftsleute und Urlauber, aber auch LKW-Fahrer. Unternehmen sollten also prüfen, ob Mitarbeiter, die geschäftlich in das VK reisen, oder eben die Fahrer der Speditionen, einen gültigen Reisepass besitzen. Ab dem 1. Oktober 2021 muss dieser bei der Einreise vorgewiesen werden.

Ist mit einem Reisepass die Einreise problemlos möglich oder benötige ich ein Visum?

Das kommt auf den Zweck der Einreise an. Man unterscheidet hier zwischen einer normalen Geschäftsreise, einer Dienstleistungserbringung und dem firmeninternen Transfer.

Wer ist von der Visumspflicht ausgenommen?

Für viele Geschäftsreisen, wie beispielsweise die Teilnahme an Sitzungen und Konferenzen, Vorstellungsgesprächen, Seminaren, Vertragsverhandlungen/-unterzeichnungen, Messebesuche, Inspektionen oder Besichtigungen vor Ort, oder auch die Betreuung von Kunden besteht zunächst keine Visumspflicht.
Allerdings muss bei der Betreuung von Kunden darauf geachtet werden, dass keine vertraglich vereinbarte Dienstleistung erbracht wird. Innerhalb eines Unternehmensverbunden darf man jedoch zusätzlich auch Schulungen durchführen, oder Fehler beheben.
Die bisherigen Vorschläge sehen vor, dass derartige Geschäftsreisen für 90 Tage innerhalb von 12 Monaten von der Visumspflicht befreit sind.

Wer darf ohne Visum vor Ort Wartung und Montage vornehmen?

Auch hier kommt auf die konkrete Konstellation an. Bislang durften sowohl Hersteller als auch Lieferanten die Installation, Montage, Reparatur, Wartung, Beratung etc. vor Ort durchführen, wenn es einen entsprechenden Vertrag mit einer britischen Firma gab. Das dürfen jetzt nur noch die direkten Hersteller. Händler benötigen nach Ablauf der Übergangsphase nun ein Visum.

Was ist bei der Dienstleistungserbringung im VK zu beachten?

Der Auftrag muss in einem offenen Vergabeverfahren gewonnen worden sein, der Mitarbeiter muss ein bestimmtes Qualifikationsniveau haben, seit mindestens einem Jahr bei der Firma beschäftigt sein, und es wird wieder eine Staatsangehörigkeitserfordernis geben. Zusätzlich müssen Gesundheitsabgaben geleistet werden, die sogenannte "Immigration Health Charge".
Auch für den Auftraggeber gibt es bestimmte Voraussetzungen, so muss er über ein Sponsorship Certificate verfügen. Dies wird für die Beantragung des korrekten Visums („Tier 5 International Agreement Worker“) benötigt.
Solch ein Vertrag ist dann maximal ein Jahr gültig.

Kann ich weiterhin innerhalb der Firma meine Mitarbeiter an meinen Standort im VK entsenden?

Auch hierfür müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein. Der Unternehmensteil muss über eine Sponsorenlizenz verfügen und die Stelle ein bestimmtes Qualifikationsniveau haben. Außerdem gibt es Gehaltsschwellen zu beachten. Ebenso muss der Mitarbeiter seit mindestens einem Jahr in der Firma beschäftigt sein. Diese Anforderungen gelten auch für Trainees. Diese dürfen unter den genannten Voraussetzungen ein Jahr im VK bleiben, andere Mitarbeiter bis zu fünf Jahre. Eine Immigration Health Charge wird bei einer innerbetrieblichen Entsendung ebenfalls fällig.
Tipp: Unternehmen sollten sich genau damit befassen, wer zu welchem Zweck in das VK reist und überprüfen, ob diese Tätigkeiten der Visumspflicht unterliegen. Ebenso sind Mitarbeiter nicht mehr automatisch krankenversichert. Auf den Seiten der britischen Regierung können Unternehmen prüfen, ob und in welcher Höhe zusätzliche Gesundheitsabgaben anfallen.
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel “Brexit und Entsendungen”.