Brexit und Logistik

Informationen für Logistiker zum grenzüberschreitenden Verkehr mit dem Vereinigten Königreich.

Warentransport

Im Abkommen zwischen der EU und dem VK ist für den Warentransport Folgendes vereinbart worden:
  • Unbegrenzter Flugverkehr zwischen EU- und UK Flughäfen sowie die Möglichkeit ergänzender bilateraler Verbindungen für Extra-EU-Fracht (z.B. Paris-London-New York)
  • Zusammenarbeit bei Flugsicherheit, Luftsicherheit und Luftverkehrsmanagement
  • Bestimmungen zu Bodenabfertigung und Passagierrechten, zusätzlich zu den Level-Playing-Field-Klauseln zu Umwelt, sozialen Fragen und Wettbewerb
  • Unbegrenzter Straßentransport für Spediteure, Transport von Gütern zwischen der EU und dem UK sowie volle Transitrechte über das jeweils andere Territorium
  • Bestimmungen zu Arbeitsbedingungen, Verkehrssicherheit und fairem Wettbewerb, zusätzlich zu den horizontalen Wettbewerbsklauseln
  • Klauseln zu Umwelt, sozialen Fragen und Wettbewerb

UK Border Operating Model

Das → aktuelle Border Operating Model (BOM) enthält folgende Updates:

Zollformalitäten

  • Ausführlichere Informationen zum Import von Lebensmitteln und Umweltvorschriften, beispielsweise für Fisch, Chemikalien, Pflanzen und Pflanzenprodukte mit hohem Risiko
  • Details zum vereinfachten Einfuhrverfahren im Rahmen des Dreistufenplans (nachträgliche Zollanmeldung und Anschreibeverfahren (Entry in Declarants Records, EIDR) sowie zu Sicherheiten und Aufschubkonten (Duty Deferment Account)
  • Details zu Haftungsfragen von zollrechtlichen Vertretern
Letztes Update 28.04.2022: Die britische Regierung hat am 28.04.2022 die erneute Verschiebung von noch ausstehenden Zollmaßnahmen bei der Einfuhr bekannt gegeben. Statt wie bisher geplant zum 1.7.2022 sollen die bislang noch nicht umgesetzten Maßnahmen jetzt erst Ende 2023 in Kraft treten.

Infrastruktur

Überblick über die geplanten Standorte für Grenzkontrollstellen und Parkplätze im Inland. Dort sollen physische Zollkontrollen durchgeführt werden.

Einreise

EU-Bürger brauchen seit Oktober 2021 einen Reisepass für die Einreise ins Vereinigte Königreich. Personalausweise sind dann nicht mehr ausreichend. Diese Regelung gilt auch für LKW-Fahrer.

Zollvorschriften gelten seit 1. Januar 2021

Alle Änderungen treten unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Kraft. Auch wenn sich beide Seiten noch auf ein Freihandelsabkommen einigen können, entsteht ab dem 1. Januar 2021 eine Zollgrenze. Im Abkommen vorgesehen ist lediglich der Wegfall von Zöllen für Ursprungsware.

“Check an HGV is ready to cross the border”

Update:  Diesr Service der britischen Regierung wurde eingestellt. Es wird ebenfalls nicht länger die sogenannte “Kent Access Permit” benötigt. Details sind der englischsprachigen Meldung der britischen Regierung zu entnehmen.

Goods Vehicle Movement Service ab 1.1.2022

Der Goods Vehicle Movement Service (GVMS) existiert bereits seit dem 01.01.2021 und wird ab dem 1. Januar 2022 für Export und Import verwendet. Um diesen Service nutzen zu können, muss man sich zuvor → registrieren.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu bietet ein Webinar der britischen Regierung sowie die dazugehörige Präsentation.
Auf Youtube wurde die → Aufzeichnung des Info-Webinars (in englischer Sprache) der britischen Regierung vom 6. Dezember 2021 zum Thema GVMS veröffentlicht. Weitere Aufzeichnung zum Transport, insb. bestimmer Produkte z.B. im Bereich Lebensmittel, sind auf der → Webseite der britischen Regierung verlinkt.
Die Präsentation dazu ist unter “Weitere Informationen” abrufbar.

Handbuch für LKW-Fahrer

Die britische Regierung hat ein → Brexit-Handbuch für den Straßengütertransport veröffentlicht, das “Haulier Handbook”. Darin sind die wichtigsten Regeln zusammengefasst, die für die Branche ab dem 1. Januar 2021 im Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union (EU) gelten werden. Das Handbuch wird regelmäßig aktualisiert, entsprechend den Beschlüssen aus den EU-VK Verhandlungen. Es soll in 13 Sprachen übersetzt werden.
Zudem sollen  im gesamten VK 45 Informationsstellen mit circa 1000 MitarbeiterInnen für Informationen und Beratung von Transport- und Logistikunternehmen geschaffen werden.

Warentransport wird beeinträchtigt

Für die Warentransportwege per Luft, Straße und Schiene ist zu beachten, dass vom UK erteilte Bescheinigungen und Betriebsgenehmigungen ihre Gültigkeit in der EU verlieren werden. Dabei geht es unter anderem um Sicherheitsfragen sowohl bei Personal als auch bei der Betriebserlaubnis. Zudem entfällt die europäische Kabotage-Regelung für das VK. Alle Verkehrsunternehmen, die Beförderungen zwischen der EU und dem VK anbieten, müssen daher sicherstellen, dass sie ab dem 1. Januar 2021 über die notwendigen Bescheinigungen und Betriebsgenehmigungen verfügen.
Einzelheiten zu den verschiedenen Aspekten des grenzübergreifenden Transports mit dem VK finden Sie in den → Mitteilungen der EU-Kommission zum Brexit.

Transport über den Eurotunnel

Informationen zur Grenzabfertigung, wie den Eurotunnel Border Pass oder Pit Stop, an den jeweiligen Seiten des Eurotunnels finden Sie auf den → Webseiten des Eurotunnels. Hier gibt es FAQs und Präsentationen in verschiedenen Sprachen, damit Unternehmen und Ihre Partner bzw. Fahrer optimal auf die neuen digitalen Checks und Abfertigungsprozesse vorbereitet sind.
Beachten Sie auch die → Hinweise des französischen Zolls. Auf der Webseite sind Informationen zum Brexit auch auf Englisch verfügbar; die Infoflyer unter “Weitere Informationen” sind auf Deutsch abrufbar.
Das → Webinar des European Shippers Council mit Zollvertetern der Niederlande, Belgien, Frankreich und dem Vereinigten Königreich ist online verfügbar.

Guideline des französischen Zolls zu Transitverfahren T1/T2

Unter “Weitere Informationen” finden Sie zum Download eine englischsprachige Guideline des französischen Zolls zur korrekten Anwendung der Transitverfahren T1 und T2 im Rahmen des französischen Smart Border Prozesses. Erläutert werden sowohl die Transitverfahren von Frankreich nach und durch das Vereinigte Königreich als auch umgekehrt, vom Vereinigten Königreich nach und durch Frankreich. 

Hinweise des Bundesverkehrsministeriums zum Warentransport

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat Anfang Januar unter folgendem Link wichtige Informationen für den Warentransport veröffentlicht. Das Abkommen zwischen dem UK und der EU siehe vor, dass EU-Verkehrsunternehmer, die im Besitz einer gültigen EU-Gemeinschaftslizenz sind, weiterhin Beförderungen nach und von dem Vereinigten Königreich vornehmen dürfen. Auch britische Unternehmen dürfen Beförderungen nach und durch Deutschland durchführen.