Ausfuhr pflanzlicher Produkte nach UK

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert übr das von Großbritannien am 29. August 2023 veröffentlichte finale „Border Target Operating Model (BTOM)“ zur Ausfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen aus der Bundesrepublik Deutschland. Diese Entwicklung hat Auswirkungen auf den Handel von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen zwischen der EU und GB sowie auf Importe aus Nicht-EU-Ländern.
Nicht nur Unternehmen und Landwirte, sondern alle, die in den Handel mit Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen involviert sind, sind von den Änderungen betroffen.
Angesichts der erneuten zeitlichen Anpassung für die Implementierung des BTOM sind folgende Schritte für die Zeitplanung von Bedeutung:

31. Januar 2024

Einführung der Gesundheitsbescheinigung für die Einfuhr von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen und anderen Waren mit mittlerem Risiko aus der EU. Gleichzeitig wird die Voranmeldung für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit geringem Risiko aus der EU aufgehoben.

30. April 2024

Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Einführung dokumentarischer und risikobasierter Nämlichkeits- und Warenkontrollen für Pflanzen, pflanzliche Erzeugnisse und anderen Waren mit mittlerem Risiko aus der EU. Bestehende Inspektionen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen mit hohem Risiko aus der EU werden von den Bestimmungsorten zu den Grenzkontrollstellen verlagert. Gleichzeitig beginnt Großbritannien (GB) damit, Einfuhren aus Nicht-EU Ländern zu vereinfachen, einschließlich der Abschaffung der Gesundheitsbescheinigung und der Routinekontrollen für Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse mit geringem Risiko aus Nicht-EU Ländern.

31.Oktober 2024

An diesem Stichtag wird das GB “Single Window System” eingeführt, ein zentrales System zur Abwicklung von Handelsprozessen.
Ein zentrales Element des BTOM ist der neue globale risikobasierte Ansatz. Dieser Ansatz teilt Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse in Kategorien mit hohem, mittlerem oder geringem Risiko ein, und die Kontrollen werden entsprechend den von der Ware und dem Herkunftsland ausgehenden Risiken angemessen gewichtet. Detaillierte Informationen zur Einstufung in die jeweilige Risikokategorien finden Sie auf den → Seiten des Department for Environment Food & Rural Affairs (DEFRA).
Großbritannien hat zugesagt, bis April 2024 keine weiteren Änderungen der Risikolisten vorzunehmen.
Die Einführung des BTOM wird den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich deutlich beeinflussen. Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, sollten die neuen Regelungen genau studieren und sich rechtzeitig darauf vorbereiten, um mögliche Unterbrechungen im Handelsverkehr zu vermeiden. Weitere Informationen und Details finden Sie auf der gov.uk-Webseite hier und hier.

GB bietet zahlreiche Online-Training Sessions zur Umsetzung des BTOM an verschiedenen Terminen im September mit unterschiedlichen Branchenschwerpunkten an.  Weitere Informationen dazu finden Sie hier.