Abfertigung für Rückwaren aus dem Vereinigten Königreich

Informationen zur Abfertigung für Waren, die aus dem Vereinigten Königreich als Rückware in die EU zurückgeholt werden.
Voraussetzung für die problemlose zolltechnische Abwicklung von Rückware aus dem Vereinigten Königreich (VK) ist ein Nachweis, dass die Ware zuvor aus der EU in das VK exportiert worden ist. Da es für vor dem 1. Januar 2021 verbrachte Waren keine Ausfuhr in das VK gab, sondern dieser Vorgang unter die innergemeinschaftliche Lieferung fiel, gibt es keine Ausfuhrnachweise.
Als Alternative für vor dem 1. Januar 2021 in das VK gelieferte Waren werden zum Beispiel Lieferscheine oder ähnliche Unterlagen als Beleg anerkannt.
Dies ist nur möglich für Waren die innerhalb von drei Jahren vor der Rücksendung in die EU zuvor in das VK geliefert wurden. Hierüber informierte auch der Zoll bereits in seiner ATLAS-Info 1855/19.