Verhandlungsdurchbruch beim Handelsabkommen EU–Indien
Am 27. Januar 2026 erzielten die Europäische Union und Indien einen entscheidenden Durchbruch in den Verhandlungen über ein bilaterales Handelsabkommen. Die Gespräche hatten mit Unterbrechungen bereits im Jahr 2007 begonnen. Parallel dazu laufen weiterhin Verhandlungen über ein separates Investitionsschutzabkommen sowie über den Schutz geografischer Angaben.
- Webinareinladung „Das EU-Indien-Freihandelsabkommen im Fokus: Ein Mega-Deal?“ am 18. Februar 2026
- Ziele und wirtschaftliche Bedeutung des Abkommens
- Verbesserter Marktzugang für Waren und Dienstleistungen
- Schutz geistigen Eigentums und nachhaltige Entwicklung
- Weitere Schritte im Ratifizierungsprozess
- Konkrete Zollsenkungen im Überblick:
Webinareinladung „Das EU-Indien-Freihandelsabkommen im Fokus: Ein Mega-Deal?“ am 18. Februar 2026
Die Auslandshandelskammer (AHK) Indien und das India Desk Netzwerk in Deutschland laden ein zu folgendem Webinar am 18. Februar 2026 von 10 bis 11 Uhr MEZ: Was bedeutet das für Unternehmen in Europa und Indien? Welche Marktchancen eröffnen sich in Schlüsselbranchen wie Maschinenbau, Automobil, Pharma, IT und erneuerbare Energien? Und welche Herausforderungen – von regulatorischen Fragen bis hin zu geoökonomischen Aspekten – müssen berücksichtigt werden?
Nutzen Sie die Gelegenheit und erfahren Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen und Chancen für deutsche Unternehmen von Vertretern der Deutschen Botschaft in Delhi, der Deutschen Industrie und Handelskammer (DIHK), der EU-Kommission (DG TRADE) und der Deutsch-Indischen Handelskammer (AHK Indien). Bitte melden Sie sich über das Registrierungsformular (externer Link) an.
Ziele und wirtschaftliche Bedeutung des Abkommens
Ziel des Abkommens ist es, den bilateralen Handel deutlich zu intensivieren und bestehende Handelshemmnisse abzubauen. Nach Angaben der Europäischen Kommission sollen die Warenexporte der EU nach Indien bis zum Jahr 2032 verdoppelt werden. Kerninstrument hierfür sind umfassende Zollsenkungen, durch die EU-Unternehmen jährlich Einsparungen von rund vier Milliarden Euro erzielen könnten. Indien gewährt der EU dabei Zollzugeständnisse, die in dieser Form bislang keinem anderen Handelspartner eingeräumt wurden.
- Abschaffung oder Senkung von Zöllen auf 96,6 % der EU-Warenexporte nach Indien
- Jährliche Zolleinsparungen für EU-Unternehmen in Höhe von rund 4 Milliarden Euro
Verbesserter Marktzugang für Waren und Dienstleistungen
Neben dem Warenhandel sieht das Abkommen auch einen verbesserten Marktzugang für europäische Unternehmen im indischen Dienstleistungssektor vor, unter anderem in Bereichen wie Finanzdienstleistungen und Seeverkehr. Darüber hinaus enthält das Abkommen umfangreiche Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums, einschließlich Urheberrechten, Marken, Designs, Geschäftsgeheimnissen und Sortenschutzrechten. Diese bauen auf bestehenden internationalen Abkommen auf und führen zu einer stärkeren Annäherung der Rechtsvorschriften in der EU und Indien.
Schutz geistigen Eigentums und nachhaltige Entwicklung
Darüber hinaus enthält das Abkommen umfangreiche Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums, einschließlich Urheberrechten, Marken, Designs, Geschäftsgeheimnissen und Sortenschutzrechten. Diese bauen auf bestehenden internationalen Abkommen auf und führen zu einer stärkeren Annäherung der Rechtsvorschriften in der EU und Indien.
Ein eigenes Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung verankert zudem verbindliche Verpflichtungen zu Arbeits- und Umweltstandards.
Weitere Schritte im Ratifizierungsprozess
Auf EU-Seite sollen die ausgehandelten Vertragstexte in Kürze veröffentlicht werden. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung wird anschließend der formale Ratifizierungsprozess eingeleitet.
Konkrete Zollsenkungen im Überblick:
- Senkung der indischen Zölle auf Kraftfahrzeuge von bis zu 110 % auf maximal 10 %
- Vollständige Abschaffung der Zölle auf Kfz-Teile innerhalb von fünf bis zehn Jahren
- Weitgehender Abbau von Zöllen von bis zu 44 % auf Maschinen
- Abschaffung bzw. deutliche Reduzierung von Zöllen von bis zu 22 % auf chemische Erzeugnisse
- Reduzierung von Zöllen von bis zu 11 % auf Arzneimittel
- Senkung der Zölle auf Wein von 150 % auf zunächst 75 % und anschließend auf 20 %
- Abschaffung von Zöllen von bis zu 50 % auf verarbeitete Agrarerzeugnisse wie Brot und Süßwaren
- Ausnahmen von der Liberalisierung zum Schutz sensibler EU-Agrarsektoren wie Rindfleisch, Geflügel, Reis und Zucker
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der EU Kommission (externer Link, auf Englisch).
