Dienstleistungen erbringen in China

China entwickelt sich von einem Produktionsstandort zu einer Dienstleistungsgesellschaft. Neben dem Service bei der Installation von Investitionsgütern besteht ein wachsender Bedarf an ausländischen Dienstleistungen und Know-how insbesondere in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien, Internet- und Softwareentwicklung sowie Logistik. Auch die Infrastrukturentwicklung und Montagedienstleistungen haben nach wie vor Konjunktur.
Im Gegensatz zur reinen Warenlieferung wirft die Erbringung von Dienstleistungen in China in rechtlicher Hinsicht allerdings komplexe Fragen auf. Dies gilt nicht nur, wenn Dienstleistungen durch eine eigene Niederlassung vor Ort erbracht werden, sondern auch, wenn lediglich zeitlich begrenzte grenzüberschreitende Projekte durchgeführt werden.
Auch nach dem WTO-Beitritt 2001 bestehen im Servicesektor eine Vielzahl an Beschränkungen. Niederlassungsbeschränkungen bestehen auch in einer Vielzahl anderer Bereiche wie Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen, Werbeagenturen etc. Die Errichtung eines ausländisch investierten Dienstleistungsunternehmens erweist sich daher in der Praxis regelmäßig sowohl als kosten- als auch verwaltungsintensiv. 
Anders als die Errichtung einer eigenen Dienstleistungsniederlassung ist hingegen die Erbringung grenzüberschreitender befristeter Dienstleistungen in China, wie beispielsweise technische Beratungs-, Reparatur-, Wartungs- und Schulungsdienstleistungen, relativ einfach möglich. Daher sollen - ausgehend vom Grundmodell eines deutschen Dienstleisters, der für ein zeitlich begrenztes Projekt in China im unternehmensnahen Bereich tätig wird - regelmäßig gestellte Grundfragen dieser Form des Engagements erläutert werden.
Zunehmend beziehen chinesische Unternehmen auch in Deutschland erbrachte Dienstleistungen, dies umfasst häufig Softwareanwendungen und wissenschaftliche Analysen. Für das ausführende Unternehmen sind in diesem Fall steuerliche Aspekte zu beachten.
Quelle: GTAI
Germany Trade and Invest (GTAI) haben umfassende Hinweise zur Mitarbeitersendendung, Arbeitsschutz, gewerbsrechtlichen VoraussetzungenVertrags- und Gewährleistungsrecht, und vielen weiteren zu beachtenden Aspekten zusammengestellt. → Weitere Informationen der GTAI.