Anti-Sanktions-Gesetz China

Am 10. Juni 2021 stimmte der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses Chinas (NVK) nach zwei Beratungsrunden im April und Juni für die Verabschiedung des Entwurfs für das "Gesetz der VR China zur Abwehr ausländischer Sanktionen". Das Gesetz ist sofort in Kraft getreten, nachdem es zuvor nicht öffentlich diskutiert wurde.
Aufbauend auf früheren ministeriellen Maßnahmen zielt das Gesetz darauf ab, Chinas rechtliche Instrumente zum Schutz vor möglichen Auswirkungen ausländischer Gesetze und Sanktionen, die den nationalen Interessen des Landes schaden, zu erweitern.
Zuvor hatte das Handelsministerium (MOFCOM) zwei Maßnahmen erlassen:
Die MOFCOM-Verfügung Nr. 4 aus dem Jahr 2020 zu den Bestimmungen über die Liste unzuverlässiger Unternehmen und die MOFCOM-Verfügung Nr. 1 aus dem Jahr 2021 zu den Regeln zur Bekämpfung der ungerechtfertigten extraterritorialen Anwendung ausländischer Gesetze und anderer Maßnahmen ("Blocking Statute").
Die erste Anordnung aus dem Jahr 2020 soll Unternehmen bestrafen, die Chinas Interessen verletzen; die Anordnung aus dem Jahr 2021 ermächtigt chinesische Kläger, ausländische Unternehmen auf Schadensersatz zu verklagen.
Das Gesetz, das nun zu einem “Statute” erhoben wurde, bietet eine gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen des MOFCOM.
Noch wichtiger ist, dass das Gesetz die Behörden des Staatsrats ermächtigt, Unternehmen und Personen, die an den Gesetzen und Sanktionen gegen Chinas nationale Interessen beteiligt waren, auf eine schwarze Liste zu setzen. Denjenigen, die auf der Liste stehen, würde die Einreise nach China verweigert oder sie würden abgeschoben, wenn sie sich in China aufhalten, ihr Vermögen und ihr Eigentum würden eingefroren oder es würde ihnen verboten, mit chinesischen Personen und Organisationen zusammenzuarbeiten.
Alle von den Behörden des Staatsrats getroffenen Entscheidungen sind endgültig und können weder von den Behörden noch von den Gerichten überprüft werden.
Das Gesetz geht noch einen Schritt weiter: Es verlangt von chinesischen Staatsangehörigen und Organisationen nicht nur, dass sie offizielle Gegenmaßnahmen ergreifen, sondern ermächtigt sie auch, Organisationen und Einzelpersonen zu verklagen, die als Kollaborateure oder Unterstützer ausländischer Sanktionen gelten - nicht nur, um Verstöße zu unterbinden, sondern auch, um Schadenersatz zu verlangen.
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