China: Liste "unzuverlässiger Entitäten"

Das chinesische Handelsministerium will nun auch Maßnahmen gegen ausländische Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen ergreifen.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn deren Geschäfte oder damit zusammenhängende Aktionen "Chinas Souveränität, Sicherheits- und Entwicklungsinteressen schädigen, gegen Marktregeln verstoßen, vertragliche Verpflichtungen mit chinesischen Unternehmen oder Einzelpersonen einstellen" oder anderweitig deren legitime Interessen schwer verletzen.
Konkret drohen Firmen und Einzelpersonen, die auf der Schwarzen Liste stehen, folgende Maßnahmen:
  • Einschränkungen oder Verbote im Handel mit China (sowohl im Import als auch im Export),
  • Einschränkungen oder Verbote bei Investitionen in China,
  • Entzug der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung sowie Verweigerung der Einreise,
  • Geldstrafen.
Die Bestimmungen gelten seit dem 19. September 2020 und sind auf der →  Webseite des chinesischen Handelsministeriums in englischer Sprache veröffentlicht.
Zur Umsetzung sagte das chinesische Handelsministerium (MOFCOM), es werde ein Büro eingerichtet, das Fälle von Unternehmen oder Einzelpersonen, die verdächtigt würden, gegen die neuen Regeln zu verstoßen, untersuchen und entscheiden solle. Es soll zudem die Möglichkeit geben, wieder von der Liste entfernt zu werden, sofern bestimmte Auflagen erfüllt sind.