China-EU Abkommen zum Schutz geographischer Angaben

Am 14. September 2020 haben die EU und China ein Abkommen unterzeichnet, mit dem jeweils 100 europäische und chinesische geografische Angaben geschützt werden.
Dazu zählen z.B. deutsche Biere und Weine. 2019 war China mit einem Volumen von 14,5 Milliarden Euro der drittgrößte Absatzmarkt für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus der EU. Außerdem ist China der zweitwichtigste Absatzmarkt für EU-Ausfuhren von Erzeugnissen mit geschützter geografischer Angabe.
Das Abkommen wurde am 23. November 2020 vom Rat offiziell angenommen und ist am 1. März 2021 in Kraft treten. 
Weitere → Informationen dazu erhalten Sie direkt auf den Seiten der Eurpäischen Kommission und des Rates.