Intrastat - Meldeschwellen wurden angehoben

Auf Initiative der IHK-Organisation hat das Statistische Bundesamt vorgeschlagen, die Meldeschwellen von 800.000 EUR auf 3 Mio. EUR (Eingänge) sowie von 500.000 EUR auf 1 Mio. EUR (Versendung) anzuheben.
Der Bundestag hat mit der Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes am 30.01.2025 nun die Voraussetzungen geschaffen, die Meldeschwellen für Eingänge im Intrahandel (Warenhandel innerhalb des europäischen Binnenmarktes) rückwirkend zum 01.01.2025 über den Verordnungsweg anzuheben.
Die jährliche Bürokratieentlastung der Wirtschaft beläuft sich auf rund 11,6 Mio. EUR.
Der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2025 ist online verfügbar.