Sicherheitsanmeldungen: EU-, UK-Einfuhr

Ab 31.01.2025 sind summarischen Eingangsanmeldungen für Waren aus der EU bei der Einfuhr nach Großbritannien verpflichtend. Die Abgabe erfolgt über S&S GB. Voraussetzung ist eine kompatible Software oder die Nutzung eines Community System Providers (CSPs).
Verantwortlich für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung ist der Beförderer bzw. Betreiber des Transportmittels. Es ist möglich, einen Dienstleister mit der Abwicklung der Erklärungen zu beauftragen. Die Fristen für die Abgabe der Erklärungen sind abhängig vom Transportmittel bzw. Transportweg. Beim Transport über die Roll-On-Roll-Off-Häfen kommen zwei Verantwortliche in Betracht:
  • für begleitete Waren muss das Speditionsunternehmen die Anmeldung abgeben
  • für unbegleitete Waren/Container muss der Fährbetreiber die Anmeldung einreichen.
Der Datensatz reduziert sich von bisher 37 auf 20 verpflichtende Angaben. Weitere acht Datenelemente sind in bestimmenden Fällen verpflichtend.

Hintergrund

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU galt für Einfuhren aus der EU eine vorübergehende Ausnahme in Bezug auf summarische Eingangsanmeldungen. Die Einführung war in den vergangenen Jahren mehrmals verschoben worden. Das Border Target Operating Model sah eine Umsetzung seit dem 31.10.2024 vor.
Quelle: GTAI