ATLAS-Info: Fortbestand des Ausfuhrbegleitdokumentes

In seiner ATLAS-Info 0526/23 informiert der deutsche Zoll über den Fortbestand des Ausfuhrbegleitdokumentes (ABD). Dabei nimmt er Bezug auf ATLAS-Info 0468/23.
Zur Durchführung des Betriebskontinuitätsverfahren (ehemals Notfallverfahren) sieht die EU-Kommission auch nach dem Ende der EU-weiten Übergangszeit die Verwendung eines papiergestützten Dokuments vor.
Rechtsgrundlage bildet der Artikel 105 (1) der VO (EU) 2023/1070 i. V. m. Artikel 6 (3) b) UZK. Das bestehende ABD wird an die Vorgaben des UZK angepasst, in ATLAS erzeugt und den Beteiligten als PDF-Dokument zusammen mit der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) übermittelt. Es wird in allen Mitgliedstaaten gültig sein.
WICHTIG: Bis zur Anpassung bleibt das derzeitige ABD - auch über den 01.12.2023 hinaus – unverändert. Es wird weiterhin generiert und den Beteiligten wie gewohnt übermittelt.
Sobald weitere Erkenntnisse zur Anwendung des Betriebskontinuitätsverfahrens und zur Ausgestaltung des neuen ABD vorliegen, werden Sie über die ATLAS-Info vom Zoll informiert.
Quelle: Zoll.de