EU und Kenia unterzeichnen Freihandelsabkommen

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) tritt vollständig in Kraft, sobald die Vertragsparteien es ratifiziert haben.
Die EU und Kenia hatten ihre Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen am 19. Juni 2023 in Nairobi abgeschlossen. Sechs Monate später, am 18. Dezember 2023, unterzeichneten beide Vertragsparteien das weitreichende Handelsabkommen. Das Abkommen wird nun dem Europäischen Parlament sowie dem kenianischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Erst wenn beide Vertragsparteien das Abkommen ratifiziert haben, kann es in Kraft treten.
Das WPA ist ein wichtiger Schritt in den Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen der EU und Kenia. Es greift als erstes Abkommen mit einem Entwicklungsland den neuen Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung auf und enthält Bestimmungen zu Themen wie Arbeitnehmerrechten, Gleichstellung der Geschlechter sowie Klima- und Umweltschutz.
Die Vertragsparteien verpflichten sich zudem, die Verhandlungen zu weiteren Themen wie Dienstleistungshandel, Wettbewerbspolitik, Investitionen und geistigem Eigentum innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens abzuschließen.
Mit dem bilateralen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA, engl. EPA) werden die Einfuhrzölle der EU für kenianische Waren dauerhaft beseitigt. Im Gegenzug verpflichtet sich Kenia nach Inkrafttreten des Abkommens 82,6 Prozent der Einfuhren aus der EU schrittweise über 25 Jahre zu liberalisieren. Zölle für verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse, Chemikalien, Kunststoffe, Waren aus Papier und Pappe, Textilien und Bekleidung, keramische Produkte, Glaswaren, Möbel oder bestimmte Fahrzeuge bleiben bestehen.
Quelle: GTAI