Kenia: Wirtschaftspartnerschafts-abkommen mit EU

Die politischen Verhandlungen über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Kenia sind seit dem 19. Juni 2023 abgeschlossen. Das Abkommen wird den bilateralen Warenhandel sowie die wirtschaftliche Entwicklung Kenias befördern und neue wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnen.  Mit Blick auf Bestimmungen zur Nachhaltigkeit (Klima- und Umweltschutz sowie Arbeitnehmerrechte) ist es das ehrgeizigste Handelsabkommen, das von der EU mit einem Entwicklungsland geschlossen wurde.

Bilateraler Handel

Die EU ist der wichtigste Exportmarkt Kenias und der zweitgrößte Handelspartner des Landes. Das Handelsvolumen betrug im Jahr 2022 insgesamt 3,3 Milliarden Euro. Das ist ein Anstieg um 27 Prozent innerhalb von 5 Jahren. Das WPA wird den EU-Markt vollständig für kenianische Waren öffnen und durch größere Rechtssicherheit und mehr Stabilität Anreize für EU-Investitionen in Kenia schaffen. Kenia wird ein längerer Zeitraum für die schrittweise Öffnung seines Marktes sowie Schutzmaßnahmen für die Landwirtschaft und seine sich entwickelnde Industrie eingeräumt. Zudem erhalten kenianischen Landwirte Unterstützung bei der Einhaltung von EU-Standards.

Nachhaltigkeit

Kenia nimmt auf dem afrikanischen Kontinent eine Vorreiterrolle beim Thema Nachhaltigkeit ein und ist ein verlässlicher Partner im Kampf gegen den Klimawandel. Gemeinsam mit der EU, Ecuador und Neuseeland führt das Land das Anfang dieses Jahres ins Leben gerufene Bündnis von Handelsministern für Klimaschutz an. Das WPA EU-Kenia baut auf dieser beachtlichen Bilanz auf und ist das erste Abkommen mit einem Entwicklungsland, in dem sich der neue Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung widerspiegelt, beispielsweise durch solide Zusagen im Bereich Handel und Nachhaltigkeit einschließlich verbindlicher Bestimmungen zu Arbeitsrecht, Gleichstellung der Geschlechter, Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels.

Nächste Schritte

Das WPA muss zunächst einer rechtlichen Überprüfung unterzogen und dann übersetzt werden. Dann kann es von der Kommission dem Rat zur Unterzeichnung und zum Abschluss vorgelegt werden. Nach der Annahme durch den Rat können die EU und Kenia das Abkommen unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung wird der Text an das Europäische Parlament zur Zustimmung übermittelt.  Die beiden Vertragsparteien können dann beschließen, Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden. Sobald Kenia und die EU-Mitgliedstaaten es ratifiziert haben, tritt das Abkommen vollständig in Kraft.
Weitere Informationen und Fact Sheets zum Abkommen und bilateralen Handel gibt es → hier.