Informationen zu Freihandelsabkommen

Allgemeine Informationen sowie Verlinkungen Links zu den Freihandelsabkommen der Europäischen Union (EU).

Einführung

Die Vorteile von Freihandelsabkommen sind zahlreich: Abbau von Zöllen, Reduzierung von Protektionismus, Angleichung von Standards, Vergleichbarkeit von Leistungen, Erleichterung des Marktzugangs zu Dienstleistungs-, Handels- und Beschaffunsgmärkten, Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse, Anerkennung geschützter Herkunftsangaben, Nachhaltigkeit, Schutz vor Korruption, Investitionsschutz, Förderung des Mittelstands und vieles mehr.

Zollabbau

Die meisten Freihandelsabkommen beinhalten einen stufenweisen Zollabbau nach Zollabbaulisten, nach denen jede Vertragspartei ihre Zölle auf Ursprungswaren der anderen Vertragspartei nach einem bestimmten Stufenplan abbaut. Ausgangspunkt ist in der Regel  der Zollsatz, der gemäß dem Prinzip der Meistbegünstigung grundsätzlich allen ausländischen Produkten gegenüber zu erheben ist. → Diesen jeweiligen Zollsatz finden Sie auf den Seiten des Zolls, in der Spalte MFN (Most Favoured Nation). Hier finden Sie ebenfalls eine Auflistung der Länder, mit denen Abkommen bestehen sowie deren Ausprägung (z.B. gegenseitige und einseitige Abkommen).
Es empfiehlt sich, vor Inanspruchnahme des Freihandelsabkommen den jeweiligen Standardzollsatz zu ermitteln, um die zu erwartenden Einsparungen zu kalkulieren.

Protektionismus entgegenwirken

Freihandelsabkommen reduzieren Handelshemmnissen im internationalen Handel. Der Abbau von Handelsbarrieren fördert die Zusammenarbeit von Staaten in vielen Bereichen, steigert das Außenhandelsvolumen der beteiligten Länder und bereitet den Weg zu einer Handelsliberalisierung. Protektionismus gibt es in verschiedenen Formen. Zum Beispiel im Zugang zu Ausschreibungen, sowohl in bestimmten Industriezweigen als auch z.B. Regierungsprojekten, der Erbringung von Dienstleistungen, des geistigen Eigentums, oder in Form von Beibringung bestimmter Qualifikationen und Zertifikate.

Umsetzung von Freihandelsabkommen

Am 12.11.2020 hat die EU-Kommission den Jahresbericht zur Umsetzung von Handelsabkommen veröffentlicht. Dieser beleuchtet die Nutzung der EU-Abkommen mit den bis zu diesem Zeitpunkt 65 Drittstaaten.
Zum Stichtag sind 45 EU-Handelsabkommen mit 77 Drittstaaten in Kraft, die ein Drittel des EU-Außenhandels abdecken (1,345 Billionen Euro). Der Handel mit den im Bericht untersuchten 65 Staaten stieg 2019 um 3,4%, während der gesamte EU-Außenhandel um 2,5% zunahm. Mit Kanada und Japan stieg der Handel seit Inkrafttreten der Abkommen um 25%, bzw. 6%. Die Präferenznutzungsrate der Exporte nach Kanada stieg 2019 von 38% auf 48%.
Mehr Informationen finden Sie im  → Bericht der EU-Kommission.

Weiterführende Informationen

Auf den Seiten von Germany Trade and Invest finden Sie eine umfassende Darstellung aller derzeit existierenden Freihandelsabkommen sowie den aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich und Tipps, wie Unternehmen Freihandelsabkommen effektiv nutzen können.
Auch die EU informiert zu allen bestehenden und geplanten Abkommen auf ihrer Webseite. Zudem sind die Gesetzestexte und Ursprungsregeln vieler Abkommen auf der Online-Plattform “Access2Markets” zu finden.
Das BMWi bietet ebenfalls zahlreiche Informationen zu den Freihandelsabkommen der EU und aktuellen Verhandlungsständen.

Glossar

Es gibt verschiedene Formen der wirtschaftlichen Integration. In Zeiten der Lähmung multilateraler Institutionen, wie der Welthandelsorganisation (WTO), verhandelt die EU vor allem (bilaterale) Handelsabkommen. Im Folgenden sehen Sie die einzelnen Abstufungen, angefangen mit der niedrigsten Form wirtschaftlicher Integration (Wirtschafts- und Handelsabkommen) hin zur höchsten (Politische Union):
  • Wirtschafts- und Handelsabkommen
(Bilaterale) Freihandelsabkommen sind die Basis für eine Freihandelszone. Die teilnehmenden Länder vereinbaren tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse untereinander abzubauen.
Beispiel: EU mit Mexiko
(neu): Gemischte Abkommen
Man spricht von einem gemischten Abkommen, wenn bestimmte Bereiche des Abkommens nicht in der ausschließlichen Kompetenz der EU liegen. Die EU ist auf die Mitwirkung (und die Zustimmung) ihrer Mitgliedstaaten angewiesen.
Beispiel: EU mit Kanada (CETA)
  • Freihandelszone
Mehrere Staaten schließen sich zusammen und vereinbaren, Handelsbeschränkungen und Zölle untereinander abzuschaffen. Gegenüber Drittstaaten gibt es keinen gemeinsamen Zolltarif.
Beispiele: ASEAN (Freihandelszone des Verbandes Südostasiatischer Staaten), EFTA (Europäische Freihandelszone), NAFTA (Nordamerikanische Freihandelszone) und Mercosur (Gemeinsamer Markt des Südens) in Südamerika.
  • Zollunion
Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem Zollgebiet. Es besteht ein Gemeinsamer Zolltarif (GZT) gegenüber Drittstaaten. Die Mitglieder erheben untereinander jedoch keine Zölle.
Beispiele: EU mit Andorra, San Marino und der Türkei
  • Gemeinsamer Markt
Zusätzlich zur Zollunion besteht freie Faktormobilität, das heißt Arbeitskräfte sind mobil und können in jedem Mitgliedsstaat einer Arbeit nachgehen.
Beispiel: Europäische Union
  • Wirtschafts- und Währungsunion
Die Wirtschaftspolitik läuft koordiniert ab. Darüber hinaus besteht eine gemeinsame Währung mit fixen Wechselkursen.
Beispiel: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
  • Politische Union
Die teilnehmenden Länder geben sich eine gemeinsame Verfassung.

Beispiel: bis jetzt gibt es in Europa noch keine Politische Union