Handelsabkommen EU-Vietnam

Vietnam öffnet den Markt für EU-Dienstleister

Die EU-Vietnam Freihandels- und Investitionsabkommen wurden 30.06.2019 unterzeichnet. Nachdem auch Vietnam das Abkommen ratifiziert hat, ist das Handelsabkommen am 1. August 2020 in Kraft getreten.

Abkommensinhalte

Das Abkommen fördert eine regel- und wertebasierte Handelspolitik mit dem Bekenntnis zu nachhaltiger Entwicklung und der Achtung der Menschenrechte.
Das Abkommen regelt unter anderem eine Abschaffung oder Herabsetzung von Zöllen, den Schutz 169 europäischer geografischer Angaben, den Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse, die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen und innovative Produkte, die Öffnung des vietnamesischen Marktes für EU-Dienstleister, oder die Förderung bilateraler Investitionen.
In den nächsten zwei bis drei Jahren erwartet der DIHK durch das Handelsabkommen einen deutlichen Anstieg des deutsch-vietnamesische Handelsvolumens auf rund 20 Milliarden Euro.
Unter “Weitere Informationen” sind zahlreiche wissenswerte Details abrufbar.

Öffentliche Ausschreibungen

Der gegenseitige Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten ist ein wesentlicher Aspekt, der insbesondere für deutsche Unternehmen von Interesse ist.
Unternehmen erhalten einen besseren Zugang zu den bisher eher schwer zugänglichen Beschaffungsmärkten Vietnams. Dies betrifft vor allem den Unternehmensdienstleistungssektor, wie z.B.
  • Umweltdienstleistungen,
  • Post- und Kurierdienste,
  • Bankendienstleistungen,
  • Versicherungsdienstleistungen und
  • Seeverkehrsdienstleistungen.
Auch um öffentliche Aufträge vietnamesischer Ministerien und Staatsunternehmen können sich EU-Unternehmen zukünftig bewerben.
Das Abkommen steht im Einklang mit den Regeln des Government Procurement Agreement der WTO (GPA), bei dem Vietnam bislang einen Beobachterstatus innehat. Damit wird ein Maß an Transparenz und Fairness der Vergaberegeln erreicht, das mit anderen Handelsabkommen der EU mit Industrienationen vergleichbar ist.

Zollpräferenzen

Seit dem 1.8.2020 ist das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der EU und Vietnam in Kraft. Der Zollabbau erfolgt im Rahmen des bilateralen Freihandelsabkommens (FHA) dabei stufenweise. Gleichzeitig bleibt das Allgemeine Präferenzsystem (APS), mit dem die EU bereits seit langem einseitig Zollpräferenzen für Importe aus Vietnam gewährt, für zwei weitere Jahre parallel in Kraft.
Die mit Blick auf das FHA zu verwendenden Nachweise und Kodierungen entnehmen Sie bitte der ATLAS Info Nr. 0067/20 (ohne Gewähr). Für das APS konsultieren Sie bitte ATLAS Info Nr. 0047/17 (ohne Gewähr).
Achtung: Automatisierter Abgleich und Reduzierung der Zollsätze erfolgt nur bei FHA-Ursprungsnachweisen (z. B. EUR.1)
Gemäß Anhang 2-A Abschnitt A Nr. 3 des bilateralen Freihandelsabkommens (FHA) EU-Vietnam sollen die von der EU im Rahmen des FHA angewendeten Zollsätze auf keinen Fall höher sein, als die vor In-Kraft-Treten von der EU unilateral gewährten Zollsätze im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS). Dies gilt bis zum siebten Jahr nach dem Inkrafttreten des Abkommens. Das bedeutet: Im schlechtesten Fall, bleibt der niedrigere APS-Zollsatz solange bestehen, bis der Stufenabbau den FHA-Zollsatz unter den APS-Zollsatz drückt. EU-Importeure erfahren somit keine Verschlechterung.
Nach Information der GZD ist der Stand wie folgt:
  • In Fällen, in denen die Zollpräferenz mit einem FHA-Ursprungsnachweis (z. B. EUR.1) angemeldet wird, gleicht ATLAS automatisiert ab. Wie im EU-Vietnam-Abkommen vorgesehen, wird dann der FHA-Zollsatz automatisch auf den günstigeren APS-Zollsatz reduziert. Der EZT-Online weist inzwischen den entsprechend angepassten FHA-Zollsatz aus (Beispiel: KN 69111000000).
  • In Fällen, in denen die Zollpräferenz mit einem APS-Ursprungsnachweis (z. B. REX-Erklärung auf der Rechnung) angemeldet wird, gleicht ATLAS nicht automatisiert ab. Es erfolgt keine automatisierte Reduzierung auf den evtl. günstigeren FHA-Zollsatz. ATLAS setzt den tatsächlich angemeldeten APS-Zollsatz an.
Begründung: Die APS-Ursprungsregeln sind nicht unbedingt identisch mit den FHA-Ursprungsregeln. In der Regel sind die von der EU einseitig gegenüber Entwicklungsländern gewährten APS-Ursprungsregeln flexibler (z. B. höhere Wertanteile für Vormaterialien ohne Ursprung) als die Ursprungsregeln, die im Rahmen eines gegenseitig verhandelten Handelsabkommens vereinbart wurden.
In diesem Sinne empfehlen wir Unternehmen
  • ihre Wareneinfuhren aus Vietnam auf Abweichungen zwischen den APS- und den FHA-Zollsätzen zu prüfen und
  • sofern zutreffend, auf FHA-Nachweise (z. B. EUR.1) umzustellen, da diese den günstigsten Einfuhrzollsatz garantieren.
Hinweis: Unabhängig von den in ATLAS codierten Nachweisarten werden in der Zolltarifdaten „EZT-Online“ weiterhin sowohl der APS- als auch der FHA Zollsatz ausgewiesen.

Podcast der Auslandshandelskammer

Der → AHK-Podcast #3 befasst sich mit der Frage “Welche Verbesserungen bringt das EU-Vietnam-Freihandelsabkommen deutschen Firmen?”. Hören Sie gern rein!