EU veröffentlicht Nutzungsbericht zum Freihandel

Aufgrund der wirksamen Um-/Durchsetzung von EU-Handelsabkommen und internationalen Handelsregeln stiegen die EU-Ausfuhren laut EU-Kommission im Jahr 2020 um 5,4 Mrd. EUR. Zu dieser Thematik hat die EU-Kommission einen umfassenden Bericht veröffentlicht.
Der Bericht deckt vier Schwerpunktbereiche ab:
  1. die umfassende Nutzung der Möglichkeiten, die sich aus den EU-Handelsabkommen ergeben
  2. die Unterstützung der Übernahme von Handelsabkommen durch kleine Unternehmen
  3. Handelshemmnisse
  4. die Durchsetzung von Handelsverpflichtungen durch Streitbeilegung.
Konkret bedeutet dies:
Die Kommission beseitigte 33 Handelshemmnisse in 22 Partnerländern. Derzeit sind in der EU-Marktzugangsdatenbank 462 aktive Handelshemmnisse in 66 Ländern gelistet. Die meisten entfallen dabei auf China, Russland, Indonesien, die USA, Indien und die Türkei.
EU Unternehmen konnten durch die Beseitigung der Hemmnisse 2020 zusätzliche Ausfuhren in Höhe von 4 Mrd. EUR tätigen.
Die EU-Kommission startete auf DIHK-Initiative ihre Online-Plattform Access2Markets. In nur einem Jahr nutzten mehr als 1,5 Millionen Besucher die Plattform.
Die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden, die im November 2020 eingerichtet wurde, hat bereits zu 29 förmlichen Beschwerden geführt, die die Kommission derzeit prüft.
Die EU-Kommission hat bei mehreren Streitbeilegungsverfahren Fortschritte erzielt. Zu den betroffenen Handelspartnern und -sektoren gehören die Türkei und pharmazeutische Erzeugnisse, Indonesien und Rohstoffe sowie die Ukraine und Holz.
Zum ausführlichen Bericht gelangen Sie hier.
Die Präferenznutzungsraten finden Sie hier:
Importe
Exporte
Informationen zu Zollkontingenten und Ausschöpfungsquoten für die EU und die Partnerländer finden Sie hier:
https://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2021/september/tradoc_159797.pdf
Ergänzend finden Sie häufig gestellte Fragen zur Präferenznutzung und zu Zollkontingenten → hier.