Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS)

EU verlängert System Allgemeiner Zollpräferenzen (APS) bis 2027

Mit dem Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) gewährt die EU Entwicklungsländern Zollpräferenzen bei der Einfuhr von Waren in die EU. Die begünstigten Länder können von Zollfreiheiten beziehungsweise Zollerleichterungen profitieren. Die aktuelle APS-Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Die EU überarbeitet die Verordnung. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund verlängert die EU die aktuellen APS-Bestimmungen bis zum 31. Dezember 2027. Tritt die neue APS-Verordnung vor Ablauf dieser Frist in Kraft, ersetzt sie nach einer Übergangsfrist die alte Verordnung.

EU verlängert Aussetzung bestimmter APS-Zollpräferenzen bis 2025

In diesem Zusammenhang wurde nun die in der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1039 vorgesehene Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen bestimmter APS-begünstigter Länder auf den standardmäßigen Zeitraum von drei Jahren nach Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Quelle: GTAI, Zoll.de