EU-Mexiko Abkommensentwurf finalisiert

Die Verhandlungen zur Modernisierung des EU-Mexiko-Abkommens wurden 2020 erfolgreich abgeschlossen. Dadurch ergeben sich neue Marktchancen insbesondere im Beschaffungs-, Agrar- und Dienstleistungsmarkt. Die Ratifizierung steht noch aus.
Die Vereinbarung ist eine Modernisierung des bilateralen Abkommens aus dem Jahr 2000, das vor allem den Warenhandel abdeckt. Bereits mit dem alten Abkommen hat sich der bilaterale Handel verdreifacht. Der neue Pakt wird sich auch auf Sektoren wie Finanzen, E-Commerce und Landwirtschaft erstrecken. Es ist das erste Abkommen zwischen der EU und einem lateinamerikanischen Land, das auch Investitionen schützt.
Das Abkommen schafft 99 Prozent der Zölle ab, öffnet Dienstleistungs- Beschaffungs- und Agrarmärkte, beinhaltet Investorenschutz, den Schutz geographischer Herkunftsangaben sowie ein Mittelstands-, Nachhaltigkeits- und Anti-Korruptionskapitel. So können Zölle über 100 Mio. EUR jährlich eingespart werden.
Die größten Erleichterungen sind in den Branchen Dienstleistungen, Pharmazeutika, Medizinprodukte, Maschinen, Kraftfahrzeuge und Autoteile sowie Lebensmittel und Getränke zu erwarten.
2019 belief sich das deutsch-mexikanische Handelsvolumen auf 22,3 Milliarden Euro. Damit ist Mexiko weiterhin wichtigstes Empfängerland von deutschen Exporten in Lateinamerika. In Mexiko sind 1.900 Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung registriert.
Neben wettbewerbsfähigen Fertigungskosten, günstiger geografischer Lage und guter Infrastruktur sind vor allem Mexikos Freihandelsabkommen mit mehr als 45 Ländern in den wichtigsten Weltmarkt-Regionen ein entscheidender Standortvorteil.