EU-Mercosur Freihandelsabkommen

Die EU hat 2019 die 20-jährigen Verhandlungen mit Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) abgeschlossen. Das Abkommen wird nun im Detail finalisiert, bevor es unterzeichnet und im Rat und Europaparlament, sowie den Mitgliedsstaatenparlamenten ratifiziert werden kann. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat die wesentlichen Ergebnisse in einem Hintergrundpapier zusammengefasst.
Durch das Abkommen werden in der Mercosur-Region fast alle Zölle sowie bedeutende nichttarifäre Handelshemmnisse abgebaut, die Dienstleistungs- und Beschaffungsmärkte geöffnet, sowie 357 geographische Herkunftsbezeichnungen der EU geschützt. Bisher unterliegen 85 Prozent der europäischen Ausfuhren in den Mercosur dem Zoll, was Kosten in Höhe von jährlich 4 Mrd. Euro ausmacht, die nun wegfallen werden.
Insbesondere werden die nachstehenden Sektoren von Zollreduzierungen oder -befreiungen profitieren:
  •     Automobile (aktuell 35 Prozent Zoll)
  •     Autoteile (aktuell 14 bis 18 Prozent Zoll)
  •     Maschinen (aktuell 14 bis 20 Prozent)
  •     Chemikalien (bis zu 18 Prozent)
  •     Pharmazeutika (bis zu 14 Prozent)
  •     Kleidung und Schuhe (35 Prozent)
  •     Schokolade und Süßwaren (20 Prozent)
  •     Wein (aktuell 27 Prozent)
  •     Spirituosen (aktuell 20 bis 35 Prozent)
  •     Milcherzeugnisse (aktuell 28 Prozent).

Für welche Branchen/Produkte ist das Abkommen interessant?

Warenverkehr: Maschinen und Anlage, Pharmazeutische Erzeugnisse, Nahrungsmittel, Medizin- und Messtechnik, Erneuerbare Energien.

Welche Teile des Abkommens sind interessant für KMUs? / Wie können KMUs profitieren?

Beide Seiten werden eine Online-Plattform einrichten, die leichten Zugang zu Informationen über Importanforderungen und Präferenzregelungen für kleine und mittlere Unternehmen bietet. Des Weiteren sollen sogenannte „SME Contact Points" eingerichtet werden. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung stehen, informieren wir Sie. Dort können KMUs ebenfalls Unterstützung für die Anwendung des Abkommens finden.
Detaillierte Informationen zu den Abkommensinhalten, dem bilateralen Handel, sowie Fallbeispiele auf Englisch finden Sie auf den Internetseiten der → EU Kommission.
Hier lesen Sie die → Einschätzung der DIHK.