EU-China Investitionsabkommen

Die EU und China haben am 30. Dezember 2020 mit einer Grundsatzeinigung die Verhandlungen über ein umfassendes Investitionsabkommen (CAI) abgeschlossen. 
Derzeit ruht der Ratifizierungsprozess.

Abkommensziele

In dieser Einigung verpflichtet sich China dazu, seine Märkte für Investoren aus der EU weiter zu öffnen, EU-Unternehmen im Wettbewerb mit staatseigenen Unternehmen fairer zu behandeln, Subventionen transparenter zu machen, erzwungenen Technologietransfer zu unterbinden, sowie Bestimmungen für die nachhaltige Entwicklung in Kraft zu setzen. Dies umfasst auch Verpflichtungen in Bezug auf Zwangsarbeit sowie die Ratifizierung der einschlägigen grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO).
Das Abkommen soll zu ausgewogeneren Handelsbeziehungen zwischen der EU und China führen, indem sich China unter anderem verpflichtet, sich in einigen Schlüsselsektoren, wie beispielsweise dem verarbeitenden Gewerbe oder Dienstleistungen, für die EU zu öffnen und Transparenz, gleiche Wettbewerbsbedingungen, Marktzugangsverpflichtungen und nachhaltige Entwicklung in den Fokus gerückt werden.
Als große Hürden im Handel mit China sehen die Unternehmen – das zeigt etwa die jüngste "Business Confidence Survey" der AHK Greater China – eine Asymmetrie beim Marktzugang, Defizite bei effektivem Rechtsschutz und wettbewerbsverzerrende staatliche Subventionen.

Vorteile auf einen Blick

Nach Angaben der EU-Kommission sollen europäische und chinesische Unternehmen mit Abschluss des Investitionsabkommens von wechselseitigen Erleichterungen und mehr Transparenz in den folgenden Bereichen profitieren:
  • Umfangreicher Marktzugang
  • Gleichberechtigter Zugang zu öffentlicher Beschaffung
  • Effektiver Rechtsschutz für Investoren
  • Effektiver Schutz geistigen Eigentums und Know-how-Schutz
  • Verlässliches, durchsetzungsfähiges regulatorisches Umfeld
  • Fairer Wettbewerb durch Level Playing Field
  • Abschaffung von Lokalisierungs-, Joint-Venture- und Technologietransferzwang
  • Freier und sicherer Datenfluss über Ländergrenzen hinweg
  • Nachhaltigkeit bei Drittstaatenkooperation
  • Mittelstandsfreundliche Ausgestaltung, mit Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen
Im nächsten Schritt müssen beide Parteien den Wortlaut des Übereinkommens fertigstellen. Ebenso muss der Text juristisch überprüft und übersetzt werden, bevor dieser ratifiziert werden kann. Details sind der → vollständigen Mitteilung der EU-Kommission zu entnehmen.
Die Verhandlungen über einen bilateralen Mechanismus zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten sollen innerhalb von zwei Jahren nach der Unterzeichnung des Abkommens abgeschlossen sein.
Unter “Weitere Informationen” finden Sie eine englischsprachige Studie des Europäischen Parlements zu den Investitions- und Handelsbeziehungen der EU mit China. Ebenso finden Sie hier den vorläufigen Abkommenstext des CAI.
Die EU Kommissiun hat am 12. März 2021 das → Marktzugangsangebot des CAI veröffentlicht.