EU-Beschwerdesystem bei Abkommensverstößen

Die EU-Kommission hat ein Beschwerdesystem für Verstöße gegen EU-Handelsabkommen gestartet. Unternehmen, Mitgliedstaaten und EU-Bürgerinnen und -Bürger können damit Marktzugangshindernisse ebenso wie Verstöße gegen Arbeits- und Umweltstandards im Rahmen der EU-Handelsabkommen melden. EU-Maßnahmen gegen Handelshemmnisse in Drittstaaten haben laut EU-Kommission zwischen 2014-2018 Exporte im Wert von acht Milliarden Euro ermöglicht.
Das Beschwerdesystem spiegelt die verstärkten Bemühungen der Kommission wider, die Durchsetzung und Umsetzung von Handelsabkommen zu stärken. Es folgt auf die Ernennung des ersten Chief Trade Enforcement Officer (CTEO) durch die Kommission im Juli 2020. Beschwerden werden über ein zentralisiertes System einer einzigen Anlaufstelle in der GD Handel weitergeleitet, um einen reaktionsschnellen, zielgerichteten und strukturierten Prozess zu ermöglichen.
Das Beschwerdeverfahren steht den Mitgliedstaaten, einzelnen Unternehmen, Wirtschafts-/Handelsverbänden, Organisationen der Zivilgesellschaft und Bürgern aus der EU offen. Die Beschwerdeformulare - eines für Marktzugangsschranken und eines für Verstöße gegen die Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung - sind für in der EU ansässige Interessengruppen online zugänglich auf dem →  Portal "Access2Markets".

Der Beschwerdeprozess

Von den Beschwerdeführern wird eine detaillierte sachliche Beschreibung des betreffenden Problems und eine Auflistung aller bereits getroffenen Maßnahmen zur Lösung des Problems verlangt.
  • Bei Fragen des Marktzugangs muss der Beschwerdeführer die potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen der angeblichen Barriere beschreiben.
  • Bei Fragen der nachhaltigen Entwicklung muss der Beschwerdeführer Einzelheiten über die Auswirkungen und die Schwere des angeblichen Verstoßes angeben.
Nach Einleitung der Beschwerde wird der Beschwerdeführer darüber informiert, ob sie zu einer Durchsetzungsmaßnahme führt. Die Dienststellen der Kommission werden den Beschwerdeführer über den Inhalt des Aktionsplans informieren, in dem die geeigneten Schritte zur Lösung der Probleme, die Gegenstand der Beschwerde sind, festgelegt werden können, aber auch, soweit möglich, Zeitpläne für bestimmte Maßnahmen angegeben werden. Je nach Sensibilität und Vertraulichkeit der einzelnen Schritte könnten die Kommissionsdienststellen auch regelmäßige Aktualisierungen über spezifische Maßnahmen, die zur Lösung des Problems ergriffen wurden, bereitstellen.
Detaillierte Informationen gibt es auf den → Webseiten der DG Handel.
Eine Übersicht zu den Freihandelsabkommen der EU gibt es auch auf der → Freihandel-Sonderseite der IHK.