Chile und EU unterzeichnen modernisiertes Rahmenabkommen

Am 13.12.2023 haben Chile und die EU das fortgeschrittene Rahmenabkommen unterzeichnet. Ende 2022 hatten Chile und die EU die Verhandlungen zu einem Abkommen neuer Generation abgeschlossen.
Es besteht aus einem fortgeschrittenen Rahmenabkommen und einem Interims-Freihandelsabkommen. Das Rahmenabkommen besteht aus den Säulen "Politischer Dialog und Zusammenarbeit“ und "Handel und Investitionen“. Das Interims-Freihandelsabkommen deckt nur die Säule "Handel und Investitionen“ des Rahmenabkommens ab und ist separat unterzeichnet worden. Es muss von den Handelspartnern nicht ratifiziert werden und kann somit nach Billigung durch das Europäische Parlament und das Parlament von Chile unmittelbar in Kraft treten.

Details zum Inhalt

Das Abkommen vertieft die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen Chile und der EU in folgenden Punkten:
  • Zollfreiheit: 99,9 Prozent aller von der EU nach Chile exportierten Produkte werden zollfrei sein
  • Besserer Zugang zu Rohstoffen und sauberen Brennstoffen
  • Erleichterungen für Unternehmen in der EU bei der Erbringung von Dienstleistungen in Chile
  • Gleichbehandlung von Investoren beider Seiten
  • Verbesserte Teilnahme von Unternehmen in der EU und in Chile an öffentlichen Ausschreibungen
Außerdem wird das Abkommen durch umfangreiche Bestimmungen zum Ausbau der Themen Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit, Nachhaltigkeit und Innovationen beitragen.
Zwischen den Handelspartnern besteht seit 2003 ein Assoziierungsabkommen, das derzeit die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Chile regelt.
Quelle: GTAI, 15.12.2023