Zollkontingent und Zollaussetzungen nutzen

Importeure sollten sich regelmäßig über mögliche Sonderkonditionen informieren, um ihre Kosten zu senken. Für dringend benötigte Waren gewährt der Rat der EU häufig Sonderkonditionen, in dem er zeitweise für Einfuhrwaren die Zollfreiheit gewährt oder die Zollbelastung aussetzt. Auch Exporteure profitieren.
Die EU wirbt auf ihrer Internetseite damit, dass Importeure diese Sonderangebote nutzen sollten. Begründet wird die Vergünstigung damit, dass solche Produkte in der EU dringend benötigt werden, aber keine Herstellungsbetriebe in der EU mehr existieren. Somit sollten von den Zollfreiheitsmaßnahmen auch keine Benachteiligungen ausgehen.
Regelmäßig (jährlich bzw. halbjährlich) veröffentlicht der EU-Rat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Tabelle, in der die
erkennbar sind. Manche dieser Maßnahmen gelten nur bis zum Erreichen der Zollfreimenge bzw. bis zu einem festgelegten Datum.
Bei Kenntnis dieser Vergünstigungen können Importunternehmen Kosten reduzieren. Exporteure in Drittländern minimieren gleichzeitig den Aufwand, weil diese Maßnahmen unabhängig von der Vorlage aufwändig zu beschaffender Präferenzursprungsbelege (z. B. Ursprungszeugnis Formblatt A, Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED) erfolgt.

Wer in der
  • Zolltarifdatenbank der deutschen Zollverwaltung die Abgabensätze zu einer Importware selbst ermittelt
oder
  • über die Seite der EU-TARIC recherchiert,
würde die Sondermaßnahmen dort auch angezeigt bekommen.
Der Vorteil des Weges über den TARIC, dort befindet sich eine Verlinkung in die EU-Datenbank (Stand der Zollkontingente), in der angezeigt wird, wie hoch die noch nutzbare Restmenge ist.