Verbindliche Zolltarif- und Ursprungsauskünfte

Um bei der Planung und Berechnung von Einfuhrkosten auf der sicheren Seite zu sein, können Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft bei der Zollverwaltung anfordern. Wir haben die wesentlichen Informationen für Sie zusammengefasst.
Die richtige Eintarifierung von Waren, sprich die Auswahl der passenden Warennummer oder Zolltarifnummer, spielt eine entscheidende Rolle für die reibungslose Durchführung von Außenhandelsgeschäften. Sie beeinflusst, welche Zollgebühren anfallen, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es bei der Ein- und Ausfuhr Einschränkungen oder Verbote gibt. Die Suche nach der korrekten Warennummer kann jedoch herausfordernd sein. Um mehr Sicherheit bei der Planung und Kalkulation zu gewinnen, haben Sie die Möglichkeit, eine verbindliche Zolltarifauskunft von der Zollverwaltung zu beantragen. Diese Auskunft ist für einen Zeitraum von sechs Jahren rechtlich verbindlich.

Zentrale Anlaufstelle für die Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte

Hauptzollamt Hannover

Waterloostraße 5
30169 Hannover
Tel.: 0511 101-2480
Fax: 0511 101-2899
Weitere Informationen sowie der Antrag zur Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft stehen auf den Internetseiten www.zoll.de zur Verfügung.

Unverbindliche Zolltarifauskünfte

Informationen dazu wo Unternehmen unverbindliche Zolltarifauskünfte und Hilfestellung bei der korrekten Eintarifierung von Ware erhalten, sind unter www.zoll.de zu finden.
Alle Ansprechpartner beim Zoll finden Sie → hier.

Datenbank mit gültigen vZTA

Die Europäische Kommission ermöglicht den Zugriff auf die Datenbank EBTI über das Internet. In dieser Datenbank sind alle gültigen vZTA und die dazugehörigen Bilder enthalten, soweit es sich nicht um vertrauliche Daten handelt. Oftmals kann dies bereits eine Hilfe bei der Einreihung eigener Waren sein.