Öffentliche Konsultation: Beschränkung von PFAS

Vom Anorak bis zur Zahnseide: Die Pläne der EU, den Einsatz von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) zu beschränken, würden unzählige Produkte und Prozesse betreffen. Die praktischen Auswirkungen können Sie im Rahmen einer Konsultation beschreiben; eine Handreichung der DIHK hilft dabei.
Verschiedene Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden haben bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA Anfang 2023 einen Beschränkungsvorschlag für  PFAS eingereicht. Betroffen ist die gesamte Stoffgruppe, die rund 10.000 unterschiedliche Verbindungen umfasst.
Verboten werden sollen die Herstellung, Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen an sich und – ab einer bestimmten Konzentrationsgrenze – auch als Bestandteil anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen. Zeitlich befristete Ausnahmeregelungen sind nur für wenige spezifische Verwendungen vorgemerkt.

Vorteile in der Produktion, Nachteile in der Umwelt

PFAS sind sehr stabile Verbindungen und wirken wasser-, fett- sowie schmutzabweisend. Entsprechend beliebt ist ihr Einsatz in unzähligen Verbraucherprodukten wie etwa Verpackungen, Kochgeschirr oder Medizinprodukten. Zudem kommen sie als Bestandteil vieler industrieller Spezialanwendungen zum Einsatz – beispielsweise bei der Herstellung von Halbleitern und Membranen für Brennstoffzellen oder in der Wasserelektrolyse.
Wenn PFAS in die Umwelt gelangen, können sich ihre vorteilhaften Eigenschaften als Problem erweisen: Die stabile Bindung zerfällt unter natürlichen Umweltbedingungen nicht, reichert sich in Böden, Gewässern und Organismen an und kann gesundheitsgefährdend wirken. Die EU möchte deshalb den regulatorischen Rahmen verschärfen und strebt einen Ausstieg aus der Stoffgruppe der PFAS an.

Konsultation beendet

Inwieweit das aus Unternehmenssicht praktikabel ist und welche Folgen zu erwarten sind, konnte im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zum aktuellen Beschränkungsvorschlag ermittelt werden. Bis zum 25. September 2023 bot die ECHA der Wirtschaft die Möglichkeit, Einfluss auf den Regulierungsprozess zu nehmen. Die bei der Konsultation gesammelten Daten bilden die Grundlage für die Stellungnahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, die an die Europäische Kommission weitergeleitet und abschließend mit den EU-Mitgliedstaaten entschieden werden.