Merkblatt zum Marktstammdatenregister

Seit Anfang Januar ist das Markstammdatenregister (MaStR) in Betrieb. Mit dem Register wird eine von jedermann nutzbare einheitliche Datenbasis geschaffen. Das MaStR löst das Anlagenregister und das PV-Meldeportal ab und bündelt viele energiewirtschaftliche Meldepflichten im Strom- und Gasbereich.

Wann bin ich Stromlieferant und muss mich registrieren?

Stromlieferant bin ich nach der gesetzlichen Regelung dann, wenn ich Strom an einen Dritten, also z. B. an einen „personenverschiedenen“ Letztverbraucher liefere. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Lieferung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. In den meisten Fällen ist klar, wer den Strom liefert und wer ihn verbraucht. In einigen Konstellationen kann sich je-doch durchaus die Frage stellen, wem der Stromverbrauch zuzurechnen ist.
Die Bundesnetzagentur gibt im „Leitfaden Eigenversorgung“ www.bundesnetzagentur.de drei Kriterien an, an denen sich entscheidet, wer Betreiber der Verbrauchseinrichtungen und somit Letztverbraucher des Stroms ist. Sie müssen kumulativ erfüllt sein:
  • Wer übt die tatsächliche Herrschaft über die elektrischen Verbrauchsgeräte aus? Konkret heißt das z. B.: Wem gehört eine Maschine? Wer hat Zugriff darauf? 
  • Wer bestimmt ihre Arbeitsweise eigenverantwortlich? Konkret heißt das z. B.: Wer entscheidet, wann die Maschine zu welchem Zweck eingesetzt wird?
  • Wer trägt das wirtschaftliche Risiko? Konkret heißt das z. B.: Wer ist wirtschaftlich beeinträchtigt, wenn die Anlage ausfällt?

DIHK-Merkblatt

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat ein Merkblatt zum Marktstammdatenregister erstellt, dass Sie unter "Weitere Informationen" abrufen können.
Es greift die Änderungen an der MarktstammdatenregisterVO und die erneute Verschiebung des Registerstarts auf. Wichtigster Punkt: Alles, was in Kundenanlagen passiert, muss nicht mehr gemeldet werden.