Förderung von Elektrofahrzeugen

Wie im Koalitionsvertrag festgelegt, können seit dem 1. Januar 2023 Förderung für Elektrofahrzeuge nur noch für Kraftfahrzeuge erhalten werden, die nachweislich einen positiven Effekt auf das Klima haben. Somit können ab 2024  nur noch reine elektrische Fahrzeuge vom Umweltbonus profitieren.  
Während die Förderung für Plugin-Hybride bereits Ende 2022 ausgelaufen war, beträgt der Bundesanteil der Förderung für Elektrofahrzeuge:
  • 4.500 Euro mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro
  • 3.000 Euro mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro
Des Weiteren können ab dem 01.09.2023 nur noch Privatpersonen einen Antrag stellen (und somit keine Unternehmen mehr). Eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) derzeit noch geprüft.
Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro (für Privatpersonen). Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen.