Energienetz-Systematik: Auswirkungen des EuGH-Urteils
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Energie und insbesondere Strom in Deutschland innerhalb eines Betriebsnetzes zukünftig ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a und 24b im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei.
Betroffen sind unzählige dezentrale Energieversorgungsanlagen in Deutschland: Industrie-, Betriebs- und Gewerbenetze, ebenso wie beispielsweise Stromnetze von Einzelhandelszentren, Bürogebäuden, Krankenhäusern oder Universitäten.
Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) im März 2025 bundesweit Unternehmen zum Thema befragt. Die Rückmeldungen aus den Betrieben zeigen, dass mehr als die Hälfte davon eine Kundenanlage betreibt – vielfach sogar, ohne es zu wissen.
Die detaillierten Ergebnisse der Umfrage sind als PDF auf den Internetseiten der DIHK in der Sammlung der Energie-Faktenpapiere. Dort sind auch diverse weitere Informationen kostenlos abrufbar.