Eigenkapital im Mittelstand stärken - Positionspapier

Die Corona-Pandemie führte bei den zahlreichen Unternehmen bereits seit März 2020 zu deutlichen Umsatzeinbrüchen, was in der Folge zu hohen Rückgängen des Eigenkapitals führte. Bund und Land haben daher eigenkapitalverstärkende Stützungsmaßnahmen in Form von Bürgschaften, Rekapitalisierungen und Beteiligungen vorgesehen. Die Industrie- und Handelskammern sowie die regionalen Verbände der Kreditwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern haben aus diesem Grund ihre gemeinsamen Einschätzungen und Handlungsempfehlungen in einem Positionspapier zusammengefasst.
Unter Berücksichtigung diverser Faktoren wie Umsetzungsgeschwindigkeit, die Möglichkeit zu kriteriengestützten Einzelfallprüfungen, der Zielgenauigkeit, Exitmöglichkeiten, aufsichtsrechtliche Aspekte und ordnungspolitische Erwägungen, sollten folgende Maßnahmen priorisiertwerden:
  1. Steuerliche Verlustberücksichtigung verbessern und weitere steuerliche Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung umsetzen: Der wichtigste Baustein ist die Ausweitung der Möglichkeit zum Verlustrücktrag mindestens in die letzten drei bis fünf Jahre und die Erhöhung der Begrenzung auf mindestens 10 Mio. Euro. Daraus resultierende Steuerrückerstattungen werden sofort eigenkapitalwirksam und können helfen, noch in diesem Jahr die Verluste auszugleichen.
  2. Regulatorische Vorgaben bei den Eigenkapitalanforderungen in Bezug auf Unternehmen praxisgerecht ausgestalten: Hier gilt es, auf EU-Ebene bei der Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nachzusteuern. Außerdem sollten die Regelungen im EU-Beihilferecht angepasst werden.
  3. Ein kreditnahes Produkt mit Nachrang- bzw. Eigenkapitalcharakter auflegen, welches bei Ratings anerkannt wird. Zudem sollten die Zugangskriterien für weitere KfW-Programme erweitert sowie praxisnah gestaltet werden. Von solchen Verbesserungen könnten insbesondere Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern profitieren, da diese von der Nutzung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ausgeschlossen sind. Gleichzeitig können Instrumente der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften ergänzt und erweitert werden, um die Eigenkapitalquote von Unternehmen zu verbessern und die Startup-Kultur nachhaltig zu unterstützen.
  4. Zukunftsfähige Restrukturierungen auch für kleine Unternehmen ermöglichen. Bei überschaubarer Gläubigerzahl könnte durch den Einsatz von Sanierungsmediation eine Insolvenz vermieden und die Fortführung von Betrieben ermöglicht werden.
  5. Zur Gewinnung von privatem Kapital ist es notwendig den Verkauf von Kapitalanteilen von bis zu 20 Prozent steuerfrei zu stellen.
Wir setzen uns dafür ein, dass diese ergänzenden Maßnahmen auf Bundes- und EU-Ebene vorangebracht werden, um damit auch dem Mittelstand eine zukunftsfähige Eigenkapitalversorgung zu ermöglichen.
Das vollständige Positionspapier ist abrufbar unter “Weitere Informationen”.