Förderrichtlinie (FuEuI) in Kraft
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wirtschaftsnaher Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Richtlinie) ist am 28. November 2023 in Kraft getreten und läuft bis 30.06.2027.
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg- Vorpommern hat die lang erwartete Richtlinie veröffentlicht. Diese gilt für die aktuelle Förderperiode 2021 - 2027 unter Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Damit sollen gemäß der Technologiepolitik Mecklenburg-Vorpommerns Maßnahmen gefördert werden, welche die Potenziale der Wissenschaft des Landes für die regionale Wirtschaft nutzbar machen. Dies soll zu einer Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft beitragen.
Grundlage ist die „Regionale Innovationsstrategie für Intelligente Spezialisierung 2021-2027“. Schwerpunkte der Technologieförderung sind die
drei Aktionsfelder Erneuerbare Energien – Wasserstofftechnologien
- Medizintechnik,
- Biotechnologie,
- Maschinen- und Anlagenbau
sowie die
zwei Querschnittstechnologien
- Informations- und Kommunikationstechnologien,
- Bioökonomie.
Förder-Maßnahmen
Im Rahmen der Richtlinie werden Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei wirtschaftsnaher Forschung und Entwicklung anteilig finanziell bei den folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowohl von Unternehmen sowie auch als Verbundvorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen;
- Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten;
- Anmeldung von Patenten von kleinen und mittleren Unternehmen;
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen;
- Prozessinnovationen zur Einführung neuer Technologien;
- Investitionen infolge von Prozessinnovationen.
Fördervoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern.
Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen können im Rahmen der Verbundforschung innerhalb des Programmes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Förderanträge stellen.
Neben den programmspezifischen Fördervoraussetzungen müssen die Ergebnisse des Vorhabens zur Steigerung der unternehmensbezogenen, regionalen Wertschöpfung geeignet sein und zur Beschäftigung beitragen sowie eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen können im Rahmen der Verbundforschung innerhalb des Programmes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Förderanträge stellen.
Neben den programmspezifischen Fördervoraussetzungen müssen die Ergebnisse des Vorhabens zur Steigerung der unternehmensbezogenen, regionalen Wertschöpfung geeignet sein und zur Beschäftigung beitragen sowie eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Insgesamt stehen Mecklenburg-Vorpommern in der EU-Förderperiode aus dem EFRE für die Jahre 2021 bis 2027 etwa 924 Millionen Euro zur Verfügung. Für die wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung werden insgesamt 266 Millionen Euro im Rahmen der neuen Richtlinie eingesetzt.