Gewerbetreibender oder Freiberufler

Sie möchten sich selbstständig machen und wissen nicht, ob Sie mit Ihrem Vorhaben einen Gewerbebetrieb gründen oder als Freiberufler tätig werden? Je nachdem ob Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler sind, resultieren daraus jeweils sehr unterschiedliche Rechtsfolgen:
  • Im Gegensatz zum Freiberufler unterliegt der Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer.
  • Der Freiberufler erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), der Gewerbetreibende erzielt hingegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15-17 EStG).
  • Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden, Freiberufler hingegen müssen beim zuständigen Finanzamt ihre Selbständigkeit anzeigen und eine Steuernummer beantragen.
  • Für einzelne freie Berufe besteht ein detailliertes Berufsrecht (beispielsweise betreffend Werbebeschränkungen, Pflichtmitgliedschaften), zum Beispiel bei Rechtsanwälten und Steuerberatern.
Zu den "Dienstleistungen höherer Art" wie man die Freien Berufe bezeichnet und die meist ein Studium voraussetzen, zählen neben den so genannten Katalogberufen (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Journalisten etc.) auch sonstige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten. Die Zugehörigkeit zu den Freien Berufen ist in § 18 EStG geregelt, eine feste Definition fehlt hier jedoch.
Die über eine Million in Deutschland selbstständigen Freiberufler lassen sich in vier Berufsgruppen einteilen: Heilkundler (wie zum Beispiel Ärzte), rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Freiberufler, Techniker (wie z. B. Architekten und Ingenieure) und schließlich die Angehörigen der freien Kulturberufe.
Bei Zweifeln, wie Ihre zukünftige Selbständigkeit einzuordnen ist, entscheiden die Finanzämter. Vor einer vorschnellen Gewerbeanmeldung sollten Sie diese daher kontaktieren.
Der Beginn einer freiberuflichen Selbständigkeit ist dem Finanzamt durch ein formloses Schreiben mitzuteilen.
Wenn für Ihre freiberufliche Tätigkeit zusätzlich eine Zulassung erforderlich ist, geht eine Mitteilung von dort aus an die zuständige Berufskammer, zu der eine Pflichtmitgliedschaft besteht.
Nicht kammerzugehörige Berufe haben sich auf freiwilliger Basis zu Interessengruppen und -verbänden zusammengeschlossen, um ebenfalls Maßstäbe für die Qualität der Berufsausübung zu definieren und zu überwachen. Wer wo welchen Nachweis erbringen muss, ist beim Bundesverband für Freie Berufe zu erfahren (siehe externer Link).

Freie Heilberufler

  • Arzt
  • Zahnarzt
  • Tierarzt
  • Apotheker
  • Heilpraktiker
  • Krankengymnasten
  • Hebammen
  • Heilmasseure
  • Diplom-Psychologen
  • Psychotherapeuten
  • Krankenpfleger
  • Logopäden
  • Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten
  • Ergotherapeuten
Von der Rechtsprechung nicht anerkannt wurde:
  • Fußpfleger

Freie rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe

  • Rechtsanwalt/Rechtsbeistände
  • Notar
  • Patentanwalt
  • Wirtschaftsprüfer
  • Vereidigter Buchprüfer
  • Steuerberater
  • Steuerbevollmächtigter
  • beratende Volks- und Betriebswirte
Von der Rechtsprechung nicht anerkannt wurden:
  • Anlageberater
  • PR- und Versicherungsberater
  • Zollberater

Freie technische und naturwissenschaftliche

  • Architekt
  • Beratende Ingenieure
  • Erfinder
  • Hauptberuflich-technische Sachverständige
  • Handels-Chemiker
  • Lotse
  • Umweltgutachter
  • Vermessungsingenieur
  • Markscheider
  • Baustatiker
  • Kfz-Sachverständiger
  • Gartenarchitekt
Von der Rechtsprechung nicht anerkannt wurden:
  • Bauleiter
  • Elektro- Anlagenplaner
  • Konstrukteur
  • Schiffssachverständiger

Freie künstlerische, publizistische und pädagogische Berufe

  • Journalist
  • Bildberichterstatter
  • Bildhauer
  • Dolmetscher
  • Übersetzer
  • Schriftsteller
  • Lehrer
  • Erzieher/Pädagogen
  • Fahrlehrer
  • Musiker
  • Bildende Künstler
  • Designer
  • Illustrator
  • Kameramann
  • Layouter
  • Modeschöpfer
  • Synchronsprecher
  • Tontechniker
  • Visagist
  • Werbefotograf
  • Zauberer
Von der Rechtsprechung nicht anerkannt wurden:
  • Büttenredner
  • Filmhersteller
  • Fotograf
  • Fotomodell
  • Klavierstimmer
  • Kunsthandwerker
  • Kunstsachverständiger
  • Orgelbaumeister
  • Schauspieler
  • Trauerredner

Kontaktadressen:

BFB - Bundesverband der Freien Berufe

Reinhardstraße 34
10117 Berlin
Postfach 040320
10062 Berlin
E-Mail: info-bfb@freie-berufe.de
Künstlersozialkasse
bei der Bundesausführungsbehörde
für Unfallversicherung
Langeoogstraße12
26384 Wilhelmshaven
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de