I. Investitions- und Finanzierungsplan

I. Investitions- und Finanzierungplan

Der erste Schritt der Finanzplanung ist die Ermittlung des voraussichtlichen Kapitalbedarfs für anstehende Investitionen bzw. die Unternehmensgründung. Inhalte sind nicht die laufenden Betriebskosten, sondern anfängliche einmalige Ausgaben, z. B. für Maschinen oder die Ladeneinrichtung.
Dabei kann unterschieden werden, ob das Kapital langfristig oder für eine kurze Dauer benötigt wird. Langfristiges Kapital wird in der Regel für Aufwendungen des betrieblichen Anlagevermögens wie Grundstücke, Gebäude, Umbauten, Maschinen, Geschäftsausstattung sowie den Fuhrpark eingesetzt.
Mit Kapital geringerer Laufzeit werden beispielsweise Ausgaben für Anmeldungen, Genehmigungen, Warenanfangsbestände und Notargebühren beglichen.
Anmerkung:
Für die Finanzierung gilt generell, dass langfristiger Kapitalbedarf langfristig (z. B. durch Kredite mit langer Laufzeit) finanziert werden sollte und kurzfristiger Kapitalbedarf kurzfristig (z. B. durch Kredite mit kurzer Laufzeit).
Nachdem Sie nun den langfristigen Kapitalbedarf der Investition (Gründung) kennen und wissen, welche Liquiditätsreserven Sie benötigen, müssen Sie deren Finanzierung planen. Dazu kommen zum einen eigene Mittel in Frage, zum anderen aber auch verschiedenen Formen des Fremdkapitals wie z. B. der klassische Bankkredit oder Venture-Capital.

Eigenfinanzierung

Die Eigenmittel, die Sie für Ihr Vorhaben einsetzen möchten, können in verschiedener Form vorhanden sein, z. B. als Geldvermögen (Bargeld, Bankguthaben) oder als Sachanlagen (bereits vorhandene Einrichtungen, Maschinen, Fuhrpark). Immaterielle Güter, wie Patente oder andere Rechte, können auch als Eigenkapital gewertet werden. Ein möglichst hoher Eigenkapitalanteil ist besonders wichtig: Für Ihre Bank ist die Eigenkapitalquote ein relevanter Indikator für Ihre Bonität, also die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens. Aufgrund der neuen Eigenkapitalrichtlinien für die Banken ('Basel III') wird dies zu einem nicht unwesentlichen Teil die Höhe der Kreditzinsen mitbestimmen.
Je nach Art der unternehmerischen Tätigkeit sollte ein Existenzgründer einen Eigenkapitalanteil von 15 bis 25 Prozent am Finanzierungsvolumen aufbringen. 15 Prozent eigene Mittel müssen z. B. beigebracht werden, um das attraktive ERP-Kapital für Gründung der KfW-Mittelstandsbank beantragen zu können (ein besonders attraktiver, langfristiger Kredit, bei dem die durchleitende Hausbank von der Haftung freigestellt wird).
Wenn Sie nur begrenzt über Eigenmittel verfügen, können Sie überlegen, ob Ihre Eigenkapitalbasis durch die Aufnahme von Gesellschaftern, die haftendes Kapital zur Verfügung stellen, vergrößert werden kann. Ggf. bietet sich die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft an. Auch eine stille Teilhaberschaft von Verwandten oder so genannten Business Angels kommt in Betracht. Im Ausnahmefall kann es auch möglich sein, auf eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft zurückzugreifen.

Fremdfinanzierung

Nur wenige Projekte bzw. Existenzgründungen werden ganz aus eigenen Mitteln finanziert. Fremdkapital muss in der Regel mit herangezogen werden. Es kann aus verschiedenen Quellen kommen. Dazu gehören beispielsweise:
  • Freunde und Verwandte,
  • Kunden in Form von Anzahlungen (Diese werden in der Regel allerdings nur dort getätigt, wo individuelle Leistungen mit erheblichem Kapitalbedarf erbracht werden.),
  • Lieferanten in Form eines kurzfristigen Kredites (i. d. R. 30 Tage),
  • Banken (Zu den gebräuchlichsten kurzfristigen Krediten gehört der verhältnismäßig teure Kontokorrentkredit. Prüfen Sie die unterschiedlichen Konditionen der Banken für Kredite sorgfältig, bevor Sie sich entscheiden!),
  • Öffentliche Finanzierungshilfen,
  • Business-Angels

Besondere Hinweise zur Finanzierung

Beachten Sie bei der Finanzierung durch Fremdkapital die "goldene Finanzierungsregel":
Die Tilgungsdauer (Fristigkeit) des von einem Unternehmens aufgenommenen Kapitals plus dem eingebrachten Eigenkapital sollte sich mit der Lebensdauer der Kapitalanlage decken.
D. h. für langfristige Kapitalbindung benötigen Sie langfristiges Geld und für kurzfristige Kapitalbindung kurzfristiges Geld. Bei Nichtbeachtung dieser Regel können Sie schnell in Liquiditätsschwierigkeiten kommen, die sich existenzbedrohend auf Ihr Unternehmen auswirken können.
Wenn Sie sich für eine Fremdfinanzierung entschieden haben, bereiten Sie sich gut auf Ihren Besuch beim Kreditinstitut vor. Da aufgrund von Neuregelungen in der Bankenorganisation die Entscheidung über die Kreditvergabe nicht mehr vom Berater, sondern von einem Analysten getroffen wird, ist die Vorlage eines ausgefeilten Businessplans (inklusive Finanzplanung) unumgänglich. Der Analyst bekommt meistens nur die Einschätzung des Beraters sowie Ihre Unterlagen übermittelt. Eine Chance zu einem persönlichen Gespräch besteht in der Regel nicht.
Zur optimalen Vorbereitung auf das Bankgespräch könnte auch eine externe Beratung im Vorfeld sinnvoll sein. Diese erhalten Sie z. B. bei Ihrer IHK.
Bedenken Sie, dass das Kreditinstitut für die Vergabe von Krediten Sicherheiten braucht. Deshalb sollten Sie zu Ihrem Gespräch ggf. eine präzise Aufstellung über Ihr privates und betriebliches Vermögen mitbringen. Dazu können Sie Grundbuchauszüge, Lagepläne, Einheitswertbescheinigungen, Feuerversicherungen und Wertschätzungsunterlagen einreichen. Geben Sie Ihrem Gesprächspartner das sichere Gefühl, ein durchdachtes und aussichtsreiches Vorhaben mitzutragen.
Sollten Ihre vorgelegten Vermögensnachweise den Kreditinstituten als Sicherheiten nicht ausreichen, können evtl. öffentliche Bürgschaften weiterhelfen, die von Bund und Ländern mitgetragen werden. In Mecklenburg-Vorpommern kann die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH zur Besicherung Ihrer Kredite herangezogen werden. Bei einigen öffentlichen Finanzierungshilfen sind begrenzte Haftungsfreistellungen für die durchleitende Bank vorgesehen.